Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BAFIN untersagte 2020 den Betrieb der königlichen Reichsbank, "Kooperationskasse" und der GK Gemeinwohlkasse. Sie forderte etwaige geschädigte Anleger auf, Forderungen beim bestellten Abwickler Stefan Oppermann bis 27. November 2020 nzumelden und zu belegen. Guthaben müssen an den Abwickler überwiesen werden. | Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BAFIN untersagte 2020 den Betrieb der königlichen Reichsbank, "Kooperationskasse" und der GK Gemeinwohlkasse. Sie forderte etwaige geschädigte Anleger auf, Forderungen beim bestellten Abwickler Stefan Oppermann bis 27. November 2020 nzumelden und zu belegen. Guthaben müssen an den Abwickler überwiesen werden. |