'''Impfunfähigkeits-Bescheinigungen''' (IUB) sind ärztliche Atteste nach §§ 20 Abs. 6 und 21 IfSG (Infektionsschutzgesetz), die besagen, dass ein Patient aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann. Zumeist werden Impfunfähigkeits-Bescheinigungen für Kinder ausgestellt. Wird ein solches Schreiben von einem Arzt ausgestellt, dürfen damit auch ungeimpfte Kinder in Deutschland in Schulen und Kitas. Seit Dezember 2020 gibt es in Deutschland eine neue Hürde beim Ausstellen von Anti-Masken-Attesten: Der ausstellende Arzt muss nun eine Diagnose nennen. Atteste sind damit nicht zwangsläufig ungültig, jedoch kann nun ein Schulleiter auf einem nach dem 1. Dezember ausgestellten Attest bestehen. | '''Impfunfähigkeits-Bescheinigungen''' (IUB) sind ärztliche Atteste nach §§ 20 Abs. 6 und 21 IfSG (Infektionsschutzgesetz), die besagen, dass ein Patient aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann. Zumeist werden Impfunfähigkeits-Bescheinigungen für Kinder ausgestellt. Wird ein solches Schreiben von einem Arzt ausgestellt, dürfen damit auch ungeimpfte Kinder in Deutschland in Schulen und Kitas. Seit Dezember 2020 gibt es in Deutschland eine neue Hürde beim Ausstellen von Anti-Masken-Attesten: Der ausstellende Arzt muss nun eine Diagnose nennen. Atteste sind damit nicht zwangsläufig ungültig, jedoch kann nun ein Schulleiter auf einem nach dem 1. Dezember ausgestellten Attest bestehen. |