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Bei dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Kommissionen eingerichtet, denen die Bewertung der Mittel der Besonderen Therapierichtungen obliegt. Die Erleichterungen im Zulassungsverfahren sind beim BfArM einsehbar.  
 
Bei dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Kommissionen eingerichtet, denen die Bewertung der Mittel der Besonderen Therapierichtungen obliegt. Die Erleichterungen im Zulassungsverfahren sind beim BfArM einsehbar.  
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So ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (Gemeinsamer Bundesausschuss, GBA) über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung („Arzneimittel-Richtlinien/AMR“) zu lesen: ''..Die Verordnung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie ist nicht ausgeschlossen. Bei ihrer Verordnung ist der besonderen Wirkungsweise dieser Arzneimittel Rechnung zu tragen (§§ 2, 34 SGB V)...'' und ''..Für die in diesen Richtlinien im Abschnitt F aufgeführten Indikationsgebiete kann der Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist..''
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So ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (Gemeinsamer Bundesausschuss, GBA) über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien/AMR) zu lesen: ''"Die Verordnung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie ist nicht ausgeschlossen. Bei ihrer Verordnung ist der besonderen Wirkungsweise dieser Arzneimittel Rechnung zu tragen (§§ 2, 34 SGB V)"'' und ''"Für die in diesen Richtlinien im Abschnitt F aufgeführten Indikationsgebiete kann der Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist."''
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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