− | Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse haben sich im Jahre 2000 für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Hintergedanke dieser mit wenig Aussicht auf Erfolg ausgestatteten Marketingkampagne ist offenbar der Versuch, sich junge, gesunde, [[Alternativmedizin|alternativmedizinisch]] ausgerichtete Beitragszahler zu sichern. In einem fragwürdigen Modellvorhaben, in dem seit Oktober 2000 die Ärzte, die Akupunktur betreiben, ihre Patienten mit Fragebögen hinsichtlich des Therapieerfolgs bewerten sollen, versuchen diese Kassen, einen Wirksamkeitsnachweis der Methode zu generieren. Dabei ist diese Studie methodisch miserabel geplant. Es findet kein Vergleich zu konventionellen Therapiemethoden statt, es wird keine Scheinbehandlung durchgeführt und es werden keine sauberen Indikationen der Patienten ermittelt. Es wird schlichtweg eine unsaubere definierte Reihe von Behandlungsindikationen in einen Topf geworfen mit dem Ziel, eine scheinbare Verbesserung der Leiden durch die Akupunktur zu beweisen. | + | Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse haben sich im Jahre 2000 für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Hintergedanke dieser mit wenig Aussicht auf Erfolg ausgestatteten Marketingkampagne ist offenbar der Versuch, sich junge, gesunde, "alternativmedizinisch" ausgerichtete Beitragszahler zu sichern. In einem fragwürdigen Modellvorhaben, in dem seit Oktober 2000 die Ärzte, die Akupunktur betreiben, ihre Patienten mit Fragebögen hinsichtlich des Therapieerfolgs bewerten sollen, versuchen diese Kassen, einen Wirksamkeitsnachweis der Methode zu generieren. Dabei ist diese Studie methodisch miserabel geplant. Es findet kein Vergleich zu konventionellen Therapiemethoden statt, es wird keine Scheinbehandlung durchgeführt und es werden keine sauberen Indikationen der Patienten ermittelt. Es wird schlichtweg eine unsaubere definierte Reihe von Behandlungsindikationen in einen Topf geworfen mit dem Ziel, eine scheinbare Verbesserung der Leiden durch die Akupunktur zu beweisen. |
| Offenbar versuchen einige Krankenkassen, der Akupunktur einen seriösen Anstrich zu verleihen. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes dürften die Kassen jährlich 150-300 Mio. Euro für Akupunktur an Ärzte ausreichen. Dies sind 1,5 Promille aller Gesundheitskosten. Da die Methode bis heute keinen glaubwürdigen Wirksamkeitsnachweis in den behaupteten Indikationsbereichen geliefert hat, versuchte das Bundesversicherungsamt, diesen Abstrom von dringend benötigen Finanzmitteln aus der GKV heraus zu unterbinden. Man scheiterte damit allerdings erstinstanzlich vor dem Sozialgericht in Lübeck (Az. S 8 KR 167/99 ER 2) und zwar aus rein formalen Gründen. Das Bundesversicherungsamt ist schlicht nicht zuständig für die Bewertung und Außerverkehrnahme von fragwürdigen Methoden. Lediglich der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist hier weisungs- und entscheidungsbefugt. Allein dieser formale Grund schützte die Pfründe der Akupunkteure, die, ohne die fragwürdige Bezuschussung aus dem GKV-Sektor heraus, nicht lebensfähig wären, denn im Privatmedizinsektor wird nur ein kleiner Teil des 0,7 Mrd-Umsatzes der Akupunkturszene derzeit erwirtschaftet. | | Offenbar versuchen einige Krankenkassen, der Akupunktur einen seriösen Anstrich zu verleihen. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes dürften die Kassen jährlich 150-300 Mio. Euro für Akupunktur an Ärzte ausreichen. Dies sind 1,5 Promille aller Gesundheitskosten. Da die Methode bis heute keinen glaubwürdigen Wirksamkeitsnachweis in den behaupteten Indikationsbereichen geliefert hat, versuchte das Bundesversicherungsamt, diesen Abstrom von dringend benötigen Finanzmitteln aus der GKV heraus zu unterbinden. Man scheiterte damit allerdings erstinstanzlich vor dem Sozialgericht in Lübeck (Az. S 8 KR 167/99 ER 2) und zwar aus rein formalen Gründen. Das Bundesversicherungsamt ist schlicht nicht zuständig für die Bewertung und Außerverkehrnahme von fragwürdigen Methoden. Lediglich der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist hier weisungs- und entscheidungsbefugt. Allein dieser formale Grund schützte die Pfründe der Akupunkteure, die, ohne die fragwürdige Bezuschussung aus dem GKV-Sektor heraus, nicht lebensfähig wären, denn im Privatmedizinsektor wird nur ein kleiner Teil des 0,7 Mrd-Umsatzes der Akupunkturszene derzeit erwirtschaftet. |