Unter '''Binnenkonsens''' versteht man in Deutschland bezüglich [[Homöopathie|homöopatischer]], phytotherapeutischer und [[Anthroposophische Medizin|anthroposophischer Mittel]] die seltsame Tatsache, dass die Hersteller dieser Mittel selber über die Wirksamkeit entscheiden dürfen und keinerlei wissenschaftlich belegten Nachweis zur Wirksamkeit erbringen müssen. Die per Definition im deutschen Arzneimittelrecht einbezogenen [[Alternativmedizin|alternativmedizinischen]] Methoden werden [[Besondere Therapierichtungen]] genannt. Es genügt ein Eintrag im Register der zuständigen Bundesbehörde [http://www.bfarm.de/cln_042/nn_424304/DE/Arzneimittel/besTherap/bestherap-node.html__nnn=true]. Um dem eklatanten Widerspruch einer rational basierten Beurteilung von Medikamenten zu umgehen, wird dort von [[Wissenschaftspluralismus]] geredet, also der euphemischen Umschreibung, dass -je nach Sichtweise - 1+1=2 ebenso richtig wie 1+2=3 sein könne. | Unter '''Binnenkonsens''' versteht man in Deutschland bezüglich [[Homöopathie|homöopatischer]], phytotherapeutischer und [[Anthroposophische Medizin|anthroposophischer Mittel]] die seltsame Tatsache, dass die Hersteller dieser Mittel selber über die Wirksamkeit entscheiden dürfen und keinerlei wissenschaftlich belegten Nachweis zur Wirksamkeit erbringen müssen. Die per Definition im deutschen Arzneimittelrecht einbezogenen [[Alternativmedizin|alternativmedizinischen]] Methoden werden [[Besondere Therapierichtungen]] genannt. Es genügt ein Eintrag im Register der zuständigen Bundesbehörde [http://www.bfarm.de/cln_042/nn_424304/DE/Arzneimittel/besTherap/bestherap-node.html__nnn=true]. Um dem eklatanten Widerspruch einer rational basierten Beurteilung von Medikamenten zu umgehen, wird dort von [[Wissenschaftspluralismus]] geredet, also der euphemischen Umschreibung, dass -je nach Sichtweise - 1+1=2 ebenso richtig wie 1+2=3 sein könne. |