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*Bericht des Lobbyvereins [[Hahnemann Gesellschaft|Hahnemann Gesellschaft e.V.]] aus Wiesbaden (Ulrike Fröhlich)<ref>Hahnemann Gesellschaft e.V., Biebricher Allee 59, D-65187 Wiesbaden<br>Vereinsregister Würzburg VR 200707, gesetzlich vertreten durch: Ulrike Fröhlich, Dr. Elisabeth Häcker-Strobusch, Hans Baitinger</ref> über Behandlungen in der Türkei.
 
*Bericht des Lobbyvereins [[Hahnemann Gesellschaft|Hahnemann Gesellschaft e.V.]] aus Wiesbaden (Ulrike Fröhlich)<ref>Hahnemann Gesellschaft e.V., Biebricher Allee 59, D-65187 Wiesbaden<br>Vereinsregister Würzburg VR 200707, gesetzlich vertreten durch: Ulrike Fröhlich, Dr. Elisabeth Häcker-Strobusch, Hans Baitinger</ref> über Behandlungen in der Türkei.
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==Stellungnahmen von Homöopathie-Vereinen und Organisationen zu COVID-19==
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Der Homöopathie-Lobbyverein [[Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.]] meldete in einer Pressemeldung, dass die Vorgaben des deutschen Robert Koch Instituts (RKI) und nationaler Gesundheitsbehörden allein maßgeblich
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seien. Die Empfehlungen der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden seien demnach maßgeblich für die Orientierung beim medizinischen Umgang mit dem Corona-Virus. Keine der genannten Institutionen empfiehlt Homöopathie bei COVID-19. Wörtlich heisst es:
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:''..empfiehlt der DZVhÄ seinen Mitgliedern Zurückhaltung hinsichtlich jeder Art von homöopathischen Vorsorge- oder Therapie-Empfehlungen im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“. Andere Empfehlungen sind nicht Position des Verbandes. „Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte legt Wert auf die Feststellung, dass einzelne anderslautende Empfehlungen nicht die Position des Verbandes wiedergeben“''
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
*[[Pseudomedizinische Therapievorschläge gegen COVID-19 Infektion]]
 
*[[Pseudomedizinische Therapievorschläge gegen COVID-19 Infektion]]
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