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:''..Auch bin ich persönlich NICHT davon überzeugt, dass Stosswellen eine positive Beeinflussung möglicher Krebsbehandlung, geschweigedenn eine Heilung von Krebs (Welchen? In welchem Stadium?In Abgrenzung zu welchen anderen Behandlungen? Für immer?) ermöglicht. Ich distanziere mich ausdrücklich von alle Aussagen in mündlicher oder schriftlicher Form, die Stosswellen als mögliche Krebstherapie darstellen. Solche Aussagen sind unbewiesene Behauptungen, unseriös und geeignet, falsche Hoffnungen bei Krebspatienten zu wecken!..''<ref>Email des Geschäftsführers N.W. der Puls 8 UG an Psiram, 15.7.2020</ref>
 
:''..Auch bin ich persönlich NICHT davon überzeugt, dass Stosswellen eine positive Beeinflussung möglicher Krebsbehandlung, geschweigedenn eine Heilung von Krebs (Welchen? In welchem Stadium?In Abgrenzung zu welchen anderen Behandlungen? Für immer?) ermöglicht. Ich distanziere mich ausdrücklich von alle Aussagen in mündlicher oder schriftlicher Form, die Stosswellen als mögliche Krebstherapie darstellen. Solche Aussagen sind unbewiesene Behauptungen, unseriös und geeignet, falsche Hoffnungen bei Krebspatienten zu wecken!..''<ref>Email des Geschäftsführers N.W. der Puls 8 UG an Psiram, 15.7.2020</ref>
      
Allgemein auf die extrakorporale Stoßwellentherapie bezogen hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen in Deutschland drei Indikationen für eine extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bewertet und kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen: Die ESWT beim Tennisarm und anderen Muskelansatzproblemen wird als „tendenziell negativ“ bewertet (Hinweise auf geringen Nutzen und Belege für geringe Schäden). Die ESWT beim Fersenschmerz dagegen wird als „tendenziell positiv“ bewertet (Belege für Nutzen und Belege für geringe Schäden). Die „tendenziell positive“ Bewertung der ESWT beim Fersenschmerz hat dazu geführt, dass die Leistung nach erneuter Begutachtung und Beratung im Gemeinsamen Bundesausschuss in Deutschland als Kassenleistung anerkannt ist: Seit Januar 2019 werden die Kosten von den dt. gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die ESWT beim Fersenschmerz ist also keine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) mehr. Die ESWT bei der Kalkschulter wird als „unklar“ bewertet (Hinweise auf einen Nutzen, Belege für geringe Schäden).
 
Allgemein auf die extrakorporale Stoßwellentherapie bezogen hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen in Deutschland drei Indikationen für eine extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bewertet und kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen: Die ESWT beim Tennisarm und anderen Muskelansatzproblemen wird als „tendenziell negativ“ bewertet (Hinweise auf geringen Nutzen und Belege für geringe Schäden). Die ESWT beim Fersenschmerz dagegen wird als „tendenziell positiv“ bewertet (Belege für Nutzen und Belege für geringe Schäden). Die „tendenziell positive“ Bewertung der ESWT beim Fersenschmerz hat dazu geführt, dass die Leistung nach erneuter Begutachtung und Beratung im Gemeinsamen Bundesausschuss in Deutschland als Kassenleistung anerkannt ist: Seit Januar 2019 werden die Kosten von den dt. gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die ESWT beim Fersenschmerz ist also keine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) mehr. Die ESWT bei der Kalkschulter wird als „unklar“ bewertet (Hinweise auf einen Nutzen, Belege für geringe Schäden).
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