Als sogenanntes ''Staatsoberhaupt'' und ''Bürger-King'' (Wortwahl Märkische Allgemeine vom 21.2.09 <ref>http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11438408/61469/Was-von-der-Woche-uebrig-blieb-Zurueck-in.html</ref>) fungiert seit dem 15.2.2009 ein Michael Freiherr von Pallandt. Laut Verfassung soll das Staatsoberhaupt zugleich ein erbmonarchischer ''Fürst von Germania'' sein und weiter heißt es in der Verfassung: | Als sogenanntes ''Staatsoberhaupt'' und ''Bürger-King'' (Wortwahl Märkische Allgemeine vom 21.2.09 <ref>http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11438408/61469/Was-von-der-Woche-uebrig-blieb-Zurueck-in.html</ref>) fungiert seit dem 15.2.2009 ein Michael Freiherr von Pallandt. Laut Verfassung soll das Staatsoberhaupt zugleich ein erbmonarchischer ''Fürst von Germania'' sein und weiter heißt es in der Verfassung: |