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==Der Fürst==
 
==Der Fürst==
Als sogenanntes ''Staatsoberhaupt'' soll laut der sogenannten Verfassung des Fürstentums der Getränkehändler und Gebäudereinigungsfirmainhaber Michael Freiherr von Pallandt fungieren. Laut Verfassung soll das Staatsoberhaupt zugleich ein erbmonarchischer ''Fürst von Germania'' sein und weiter heißt es in der Verfassung:
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Als sogenanntes ''Staatsoberhaupt'' und ''Bürger-King'' (Wortwahl Märkische Allgemeine vom 21.2.09 <ref>http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11438408/61469/Was-von-der-Woche-uebrig-blieb-Zurueck-in.html</ref>) soll laut der sogenannten Verfassung des Fürstentums der Getränkehändler und Gebäudereinigungsfirmainhaber Michael Freiherr von Pallandt fungieren. Laut Verfassung soll das Staatsoberhaupt zugleich ein erbmonarchischer ''Fürst von Germania'' sein und weiter heißt es in der Verfassung:
    
''[...] der erste Fürst von Germania ist der Gründer des Fürstentums, Michael Freiherr von Pallandt. Der Fürst ernennt und entlässt seine Stellvertreter selbst [...]''
 
''[...] der erste Fürst von Germania ist der Gründer des Fürstentums, Michael Freiherr von Pallandt. Der Fürst ernennt und entlässt seine Stellvertreter selbst [...]''
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