Von den KRR-Anhängern werden verschiedene Phantasiekennzeichen als "Reichskennzeichen" an Kraftfahrzeugen angebracht, um ihre Nichtzugehörigkeit zur Bundesrepublik zu unterstreichen. Solche Kennzeichen sind ungültig und stellen gegebenenfalls Urkundenfälschungen dar. Das damit versehene Fahrzeug kann sofort aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt werden. Ein Versicherungsschutz dieser Fahrzeuge besteht meist nicht. Der Fahrer macht sich des Führens eines KFZ ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz schuldig. | Von den KRR-Anhängern werden verschiedene Phantasiekennzeichen als "Reichskennzeichen" an Kraftfahrzeugen angebracht, um ihre Nichtzugehörigkeit zur Bundesrepublik zu unterstreichen. Solche Kennzeichen sind ungültig und stellen gegebenenfalls Urkundenfälschungen dar. Das damit versehene Fahrzeug kann sofort aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt werden. Ein Versicherungsschutz dieser Fahrzeuge besteht meist nicht. Der Fahrer macht sich des Führens eines KFZ ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz schuldig. |