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Am 10. April 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig ab.
 
Am 10. April 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig ab.
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In Folge erliess Beate Bahne als Privatperson eine so genannte "Corona-Verordnung". Ausserdem verbreitete sie, von dem "lauteste[n] Polizeihelikopter aller Zeiten" verfolgt zu werden. Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, dass sie der Polizei gegenüber "einen sehr verwirrten Eindruck gemacht" habe, und in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden sei.
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In Folge erliess Beate Bahne als Privatperson eine so genannte "Corona-Verordnung". Ausserdem verbreitete sie, von dem "lauteste[n] Polizeihelikopter aller Zeiten" verfolgt zu werden. Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, dass sie der Polizei gegenüber "einen sehr verwirrten Eindruck gemacht" habe, und gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden sei.
    
==Zitate==
 
==Zitate==
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