Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Änderung der Größe ,  08:15, 11. Dez. 2019
Zeile 63: Zeile 63:  
Von Grabovoi und seinen Anhängern ist hin und wieder zu erfahren, dass Grigori Grabovoi nach seiner Verurteilung in Russland den [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof_f%C3%BCr_Menschenrechte Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte] (EGMR) in Strasburg angerufen habe und von diesem "freigesprochen" wurde. Dies entspricht nicht den Tatsachen, und das angebliche "Urteil" wird auch vorsorglich nicht gezeigt oder verlinkt. Richtig ist hingegen, dass Grabovoi und einige Beteiligte 2016 den EGMR wegen einer zu langen Dauer der Untersuchungshaft in einer Individualbeschwerde anriefen. Der EGMR urteilte am 22. September 2016, dass Grabobovoi und drei Mitbeschuldigten eine Schadensersatzzahlung durch die russische Regierung zustehe, da die Untersuchungshaft sechs Monate überstieg. Demnach sollen Grigoriy Petrovich GRABOVOY (geb. 14/11/1963) 2400 €, Aleksandr Aleksandrovich TURUKALOV (geb. 18/12/1981) 2200 €, Lyubov Sergeyevna SERGUSHKINA (geb. 21/08/1985) 1000 € und Vadim Valeryevich PAVLOV (geb. 02/03/1982) 1800 € erhalten. Das EGMR kann sich nicht zum eigentlichen Urteil des russischen Gerichts äußern, es kann insbesondere auch keine Urteile aufheben oder Verurteilungen aussprechen, sondern darf nur Schadenersatzansprüche zusprechen. Daher gab es auch keinen "Freispruch" durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Entscheidungen des EGMR sind für alle Vertragsstaaten (dazu gehört Russland) bindend.
 
Von Grabovoi und seinen Anhängern ist hin und wieder zu erfahren, dass Grigori Grabovoi nach seiner Verurteilung in Russland den [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof_f%C3%BCr_Menschenrechte Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte] (EGMR) in Strasburg angerufen habe und von diesem "freigesprochen" wurde. Dies entspricht nicht den Tatsachen, und das angebliche "Urteil" wird auch vorsorglich nicht gezeigt oder verlinkt. Richtig ist hingegen, dass Grabovoi und einige Beteiligte 2016 den EGMR wegen einer zu langen Dauer der Untersuchungshaft in einer Individualbeschwerde anriefen. Der EGMR urteilte am 22. September 2016, dass Grabobovoi und drei Mitbeschuldigten eine Schadensersatzzahlung durch die russische Regierung zustehe, da die Untersuchungshaft sechs Monate überstieg. Demnach sollen Grigoriy Petrovich GRABOVOY (geb. 14/11/1963) 2400 €, Aleksandr Aleksandrovich TURUKALOV (geb. 18/12/1981) 2200 €, Lyubov Sergeyevna SERGUSHKINA (geb. 21/08/1985) 1000 € und Vadim Valeryevich PAVLOV (geb. 02/03/1982) 1800 € erhalten. Das EGMR kann sich nicht zum eigentlichen Urteil des russischen Gerichts äußern, es kann insbesondere auch keine Urteile aufheben oder Verurteilungen aussprechen, sondern darf nur Schadenersatzansprüche zusprechen. Daher gab es auch keinen "Freispruch" durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Entscheidungen des EGMR sind für alle Vertragsstaaten (dazu gehört Russland) bindend.
   −
[https://www.psiram.com/de/images/6/6c/CASE_OF_GRABOVOY_AND_OTHERS_v._RUSSIA_2016.pdf Link zur Entscheidung des EGMR vom 22.9.2016]
+
[https://www.psiram.com/de/images/6/6c/CASE_OF_GRABOVOY_AND_OTHERS_vs_RUSSIA_2016.pdf Link zur Entscheidung des EGMR vom 22.9.2016]
    
==Zitate==
 
==Zitate==
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü