Besonderheiten der Satzung sind die Wahl des Vorsitzenden (zur Zeit Franz Konz) auf 20 Jahre und die Aufhebung des Verbots von sog. Insichgeschäften (§181 BGB), was dem Vorstand relativ einfachen Zugriff auf das Vereinsvermögen erlaubt. | Besonderheiten der Satzung sind die Wahl des Vorsitzenden (zur Zeit Franz Konz) auf 20 Jahre und die Aufhebung des Verbots von sog. Insichgeschäften (§181 BGB), was dem Vorstand relativ einfachen Zugriff auf das Vereinsvermögen erlaubt. |