:''Kein öffentlicher Gastronomiebetrieb. Zutritt nur für Staatsangehörige und Zugehörige des Königreiches Deutschland. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten sind Sie temporär Staatszugehöriger des Königreiches Deutschland und damit einverstanden. Es entstehen keine weiteren Rechte und Pflichten.'' | :''Kein öffentlicher Gastronomiebetrieb. Zutritt nur für Staatsangehörige und Zugehörige des Königreiches Deutschland. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten sind Sie temporär Staatszugehöriger des Königreiches Deutschland und damit einverstanden. Es entstehen keine weiteren Rechte und Pflichten.'' |