Im Gegensatz zu Mitgliedern in gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben Kunden oder Mitglieder von Solidargemeinschaften keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen im Gesundheitsbereich. Es fehlt ein verbindlicher Leistungskatalog. Die bekannt gewordenen Solidargemeinschaften mit ihren meist kleinen Mitgliedzahlen (weit unter 1000 Mitglieder) können rein wirtschaftlich an einem einzigen schweren und teuren Krankheitsfall eines Mitglieds zahlungsunfähig werden. Daher gibt es bei Solidargemeinschaften auch Regelungen für die Erstattung nur eines bestimmten festgelegten Zuwendungsrahmens pro Mitglied. | Im Gegensatz zu Mitgliedern in gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben Kunden oder Mitglieder von Solidargemeinschaften keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen im Gesundheitsbereich. Es fehlt ein verbindlicher Leistungskatalog. Die bekannt gewordenen Solidargemeinschaften mit ihren meist kleinen Mitgliedzahlen (weit unter 1000 Mitglieder) können rein wirtschaftlich an einem einzigen schweren und teuren Krankheitsfall eines Mitglieds zahlungsunfähig werden. Daher gibt es bei Solidargemeinschaften auch Regelungen für die Erstattung nur eines bestimmten festgelegten Zuwendungsrahmens pro Mitglied. |