*Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin untersagte mit Bescheid vom 14. Mai 2019 der Sky Way Capital Inc. in Deutschland das öffentliche Angebot der Vermögensanlage in Form von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren (Investment). Die Untersagung erfolgte, weil die Sky Way Capital Inc. keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erforderlichen Angaben enthält.<ref>https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2019/meldung_190611_Sky_Way_Capital_Inc.html</ref> | *Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin untersagte mit Bescheid vom 14. Mai 2019 der Sky Way Capital Inc. in Deutschland das öffentliche Angebot der Vermögensanlage in Form von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren (Investment). Die Untersagung erfolgte, weil die Sky Way Capital Inc. keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erforderlichen Angaben enthält.<ref>https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2019/meldung_190611_Sky_Way_Capital_Inc.html</ref> |