Im Dezember 2014 verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin Viktor Zyganow aufgrund nicht erlaubter Führung von akademischen Titeln zu einer Geldbuße von 3000 Euro.<ref>Urteil des VG Berlin vom 3.12.2014 mit Az. 90 K 7.13 T<br>http://openjur.de/u/754055.html</ref> Vor Gericht versuchte Zyganow, eine Verurteilung durch die Behauptung zu verhindern, dass das Verwaltungsgericht Berlin nicht zuständig sei, da es seit 1990 in Deutschland zu einem ''Stillstand der Rechtspflege nach § 245 ZPO'' gekommen sei. Diese sei eingetreten, weil aus dem souveränen Staat Bundesrepublik Deutschland eine ''BRD-GmbH'' geworden sei. Diese irrige Ansicht ist eine typische Behauptung der deutschen rechtsgerichteten [[Reichsbürgerbewegung]], die die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland leugnet. | Im Dezember 2014 verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin Viktor Zyganow aufgrund nicht erlaubter Führung von akademischen Titeln zu einer Geldbuße von 3000 Euro.<ref>Urteil des VG Berlin vom 3.12.2014 mit Az. 90 K 7.13 T<br>http://openjur.de/u/754055.html</ref> Vor Gericht versuchte Zyganow, eine Verurteilung durch die Behauptung zu verhindern, dass das Verwaltungsgericht Berlin nicht zuständig sei, da es seit 1990 in Deutschland zu einem ''Stillstand der Rechtspflege nach § 245 ZPO'' gekommen sei. Diese sei eingetreten, weil aus dem souveränen Staat Bundesrepublik Deutschland eine ''BRD-GmbH'' geworden sei. Diese irrige Ansicht ist eine typische Behauptung der deutschen rechtsgerichteten [[Reichsbürgerbewegung]], die die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland leugnet. |