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Heinz Reinwald (geb. 1956) studierte von 1980 bis 1986 Volkswirtschaft, Kulturanthropologie und Kultursoziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg und promovierte an der philosophischen Fakultät der Universität Erlangen im Jahre 1991 zum Dr. rer. pol., seine Dissertation trägt den Titel ''Mythos und Methode zum Verhältnis von Wissenschaft, Kultur und Erkenntnis''. Er gibt zudem an, an der "National Autonomous University of Mexico" (UNAM) studiert zu haben (siehe dazu den Artikel zu "Prof." [[Robert Mayr]]). Reinwald bezeichnet sich selbst auch als "Ernährungswissenschaftler".
 
Heinz Reinwald (geb. 1956) studierte von 1980 bis 1986 Volkswirtschaft, Kulturanthropologie und Kultursoziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg und promovierte an der philosophischen Fakultät der Universität Erlangen im Jahre 1991 zum Dr. rer. pol., seine Dissertation trägt den Titel ''Mythos und Methode zum Verhältnis von Wissenschaft, Kultur und Erkenntnis''. Er gibt zudem an, an der "National Autonomous University of Mexico" (UNAM) studiert zu haben (siehe dazu den Artikel zu "Prof." [[Robert Mayr]]). Reinwald bezeichnet sich selbst auch als "Ernährungswissenschaftler".
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2018 wurde Heinz Reinwald verhaftet. Ihm wurde zur Last gelegt die Wunderheilmittel [[Rerum]] und Rerum-blue als [[Nahrungsergänzungsmittel]], und somit als zu verzehrende Lebensmittel verkauft zu haben und entgegen den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes über Jahre hinweg als scheinbares Arzneimittel (Präsentationsmedikament) verkauft zu haben. Daran soll auch eine Firma "Neomed Institute of Wellness and Rehabilitation" auf Zypern<ref>Neomed Institute of Wellness & Rehabilitation, 15 Agiou Vasiliou, Moni 4525, Limassol, Cyprus</ref> beteiligt gewesen sein. Laut Staatanwaltschaft soll Reinwald die Substanzen als "nicht für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmte" Testchargen für sieben Euro je Drei-Milliliter-Glasfläschchen erworben haben und dann an Patienten als Mittel gegen Krebs für rund 300 Euro verkauft haben, mit einem Gewinn von über 4200%. Aufkleber auf den Chargen, wonach die Emulsionen nicht für die Anwendung an Mensch und Tier bestimmt sind, wurden einfach entfernt und die Phiolen mit einem willkürlichen Mindesthaltbarkeitsdatum versehen sowie Spritzen und Adapter für die Einnahme beigelegt. Außerdem habe Reinwald eine Mitarbeiterin angewiesen, das Mittel einer Krebspatientin zu injizieren.<ref>https://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-nicht-zugelassene-arzneimittel-verkauft-1.4449888</ref> Am 16. Mai 2019 wurde Reinwald vom Landgericht Nürnberg zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Des weiteren müssen 4,5 Millionen € aus den Verkaufserlösen von Reinwalds Firmen zurückgezahlt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.<ref>https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-um-illegale-krebs-medikamente-urteil-erwartet,RQblBUh</ref><ref>https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/nuernberg-vier-jahre-gefaengnis-fuer-arzneimittelpanscher/</ref><ref>https://www.frankenpost.de/region/bayern/Angebliche-Krebsmittel-Vier-Jahre-Haft-fuer-Geschaeftsmann;art2832,6719393</ref>
   
==Kriminalgeschichte==
 
==Kriminalgeschichte==
 
Wegen des Verkaufs des Mittels [[Rerum]] (und Rerum blue) wurde Heinz Reinwald 2018 in Bayern festgenommen. Er sass ein Jahr in Untersuchungshaft.
 
Wegen des Verkaufs des Mittels [[Rerum]] (und Rerum blue) wurde Heinz Reinwald 2018 in Bayern festgenommen. Er sass ein Jahr in Untersuchungshaft.
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