− | Die im Pflanzensud Ayahuasca enthaltenen Wirkstoffe N,N-Dimethyltryptamin (DMT) und 5-Methoxy-N,N-dimethyltryptamin (5-MeO-DMT) sind in der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt und sind somit nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist strafbar. | + | Die im Pflanzensud Ayahuasca enthaltenen Wirkstoffe N,N-Dimethyltryptamin (DMT) und 5-Methoxy-N,N-dimethyltryptamin (5-MeO-DMT) sind in der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt und sind somit nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel.<ref>http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_i.html</ref> Der Umgang ohne Erlaubnis ist strafbar. |