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2018 wurde der Heilpraktiker Wolfgang Schmucker aus Langquaid (Landkreis Kelheim / Franken) vom Amtsgericht Kelheim wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihm wurde für fünf Jahre die Heilpraktikertätigkeit untersagt.<ref>https://www.br.de/nachrichten/niederbayern/inhalt/fahrlaessige-toetung-heilpraktiker-muss-ins-gefaengnis-100.html</ref> Schmucker war von einer 41 jährigen österreichischen Patientin Anita B. aus Kärnten mit Brustkrebs konsultiert worden, die nach einer ärztlichen Diagnose 2008 einen zweiten Rat einholen wollte. Schmucker wirbt in der Werbung für seine Praxis mit dem Behandlungsschwerpunkt "Tumorerkrankungen"<ref>Zitat aus der Werbung:<br>Naturheilpraxis Heilpraktiker Wolfgang Schmucker in Langquaid im Münchner Norden<br>Schwerpunkte der Naturheilpraxis:<br>Behandlung von Rückenbeschwerden<br>Stoffwechselkrankheiten<br>Zeckenkrankheiten<br>Tumorerkrankungen<br>Kinderwunsch<br>Schwermetallentgiftungen<br>Behandlung von toxischen Belastungen</ref>, was gegen das Heilmittelwerbegesetz verstösst. Schmucker bezweifelte die Diagnose und setzte einen [[Biotensor]] ein, eine Art Angelrute die durch behauptete Eigenbewegungen Krankheiten muten soll, um die Patientin zu überzeugen, dass sie nicht Krebs sondern eine harmlose Milchdrüsenentzündung habe. Er behandelte sie mehrere Jahre lang kostspielig (unter anderem mit [[Homöopathie|homöopathischen]] Mitteln), während der Tumor sich aber ausdehnte, handtellergroß durch die Haut brach und sich Metastasen im ganzen Körper einstellten. Am 28. April 2013 starb die falsch behandelte Krebspatientin, und hinterliess eine Tochter und Ehemann. Ein Gutachter erklärte in der Verhandlung dass die Patientin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geheilt worden wäre, wenn sie sich hätte behandeln lassen. (Ca. 80% alle Frauen mit Brustkrebs überleben heute dauerhaft) Schmucker war 2017, während des laufenden Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung, von einem Journalistenpaar des Stern besucht worden. Die gesunde Journalistin stellte sich als Krebspatientin mit Brustkrebs vor, und zeigte ein gefälschtes pathologisches Gutachten. Wieder setzte Schmucker seinen pseudomedizinischen Biotensor ein. Dass in diesem Falle der Tumor aber gar nicht vorhanden war, erkannte er mit dem Biotensor nicht, denn in diesem Falle stellte er das gefälschte pathologische Gutachten nicht in Frage. Der studierte Apotheker Schmucker verschrieb dann bei dem vermuteten Tumor 14 naturheilkundliche Mittel mit monatlichen geschätzten Kosten von etwa 300 Euro.<ref>https://www.stern.de/gesundheit/heilpraktiker-in-deutschland--so-gefaehrlich-sind-sie---der-grosse-stern-report-7434370.html</ref> Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt das fünfjährige Berufsverbot als Heilpraktiker nicht. Schmucker kann daher bis zur letzten Instanz weiterhin als Heilpraktiker tätig sein.
 
2018 wurde der Heilpraktiker Wolfgang Schmucker aus Langquaid (Landkreis Kelheim / Franken) vom Amtsgericht Kelheim wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihm wurde für fünf Jahre die Heilpraktikertätigkeit untersagt.<ref>https://www.br.de/nachrichten/niederbayern/inhalt/fahrlaessige-toetung-heilpraktiker-muss-ins-gefaengnis-100.html</ref> Schmucker war von einer 41 jährigen österreichischen Patientin Anita B. aus Kärnten mit Brustkrebs konsultiert worden, die nach einer ärztlichen Diagnose 2008 einen zweiten Rat einholen wollte. Schmucker wirbt in der Werbung für seine Praxis mit dem Behandlungsschwerpunkt "Tumorerkrankungen"<ref>Zitat aus der Werbung:<br>Naturheilpraxis Heilpraktiker Wolfgang Schmucker in Langquaid im Münchner Norden<br>Schwerpunkte der Naturheilpraxis:<br>Behandlung von Rückenbeschwerden<br>Stoffwechselkrankheiten<br>Zeckenkrankheiten<br>Tumorerkrankungen<br>Kinderwunsch<br>Schwermetallentgiftungen<br>Behandlung von toxischen Belastungen</ref>, was gegen das Heilmittelwerbegesetz verstösst. Schmucker bezweifelte die Diagnose und setzte einen [[Biotensor]] ein, eine Art Angelrute die durch behauptete Eigenbewegungen Krankheiten muten soll, um die Patientin zu überzeugen, dass sie nicht Krebs sondern eine harmlose Milchdrüsenentzündung habe. Er behandelte sie mehrere Jahre lang kostspielig (unter anderem mit [[Homöopathie|homöopathischen]] Mitteln), während der Tumor sich aber ausdehnte, handtellergroß durch die Haut brach und sich Metastasen im ganzen Körper einstellten. Am 28. April 2013 starb die falsch behandelte Krebspatientin, und hinterliess eine Tochter und Ehemann. Ein Gutachter erklärte in der Verhandlung dass die Patientin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geheilt worden wäre, wenn sie sich hätte behandeln lassen. (Ca. 80% alle Frauen mit Brustkrebs überleben heute dauerhaft) Schmucker war 2017, während des laufenden Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung, von einem Journalistenpaar des Stern besucht worden. Die gesunde Journalistin stellte sich als Krebspatientin mit Brustkrebs vor, und zeigte ein gefälschtes pathologisches Gutachten. Wieder setzte Schmucker seinen pseudomedizinischen Biotensor ein. Dass in diesem Falle der Tumor aber gar nicht vorhanden war, erkannte er mit dem Biotensor nicht, denn in diesem Falle stellte er das gefälschte pathologische Gutachten nicht in Frage. Der studierte Apotheker Schmucker verschrieb dann bei dem vermuteten Tumor 14 naturheilkundliche Mittel mit monatlichen geschätzten Kosten von etwa 300 Euro.<ref>https://www.stern.de/gesundheit/heilpraktiker-in-deutschland--so-gefaehrlich-sind-sie---der-grosse-stern-report-7434370.html</ref> Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt das fünfjährige Berufsverbot als Heilpraktiker nicht. Schmucker kann daher bis zur letzten Instanz weiterhin als Heilpraktiker tätig sein.
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Ein weiterer Fall völliger Überschätzung eigener Fähigkeiten betrifft den Heilpraktiker [[Klaus Ross]], der im Sommer 2016 in die Schlagzeilen der deutschen und niederländischen Presse geriet, als es durch Anwendung des unkonventionelle Mittels 3-Bromopyruvat in seiner Praxis zu mehreren Todesfällen bei Krebskranken kam.
    
Zur Abwehr lebensbedrohlicher Folgen ist in Deutschland Heilpraktikern seit 2006 verboten, invasive Formen der [[Neuraltherapie]] zu praktizieren. Sie dürfen lediglich "quaddeln", also das Betäubungsmittel unter die Haut spritzen. Ebenso dürfen sie keine [[Chiropraktik|chiropraktischen]] Behandlungen der Halswirbelsäule durchführen.
 
Zur Abwehr lebensbedrohlicher Folgen ist in Deutschland Heilpraktikern seit 2006 verboten, invasive Formen der [[Neuraltherapie]] zu praktizieren. Sie dürfen lediglich "quaddeln", also das Betäubungsmittel unter die Haut spritzen. Ebenso dürfen sie keine [[Chiropraktik|chiropraktischen]] Behandlungen der Halswirbelsäule durchführen.
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