− | Die historischen Wurzeln des Heilpraktikerberufs in Deutschland liegen in der Erfahrungs- und Laienheilkunde. Bis zum Jahr 1939 durfte im Deutschen Reich jeder, der sich zum Heilen berufen fühlte, seine Dienste anbieten. Eine qualifizierte medizinische Ausbildung war dazu nicht notwendig. | + | Die historischen Wurzeln des Heilpraktikerberufs in Deutschland liegen in der Erfahrungs- und Laienheilkunde. Bis zum Jahr 1939 durfte im Deutschen Reich jeder, der sich zum Heilen berufen fühlte, seine Dienste anbieten. Eine qualifizierte medizinische Ausbildung war nicht notwendig. |
− | In den folgenden Jahren sollten medizinische Tätigkeiten jedoch in die Hände von staatlich ausgebildeten Ärzten gelegt werden. Die bis dahin tätigen Heilpraktiker durften allerdings ihre Tätigkeit weiter ausführen. Als gesetzliche Grundlage dafür trat das Heilpraktikergesetz in Kraft. Dadurch wurden im Gebiet des Deutschen Reichs tausende medizinische Therapeuten ohne ärztliche Ausbildung auf einen Schlag legalisiert. Neue Heiler sollten aber nur noch in Ausnahmefällen zulassen werden, so dass dieser Beruf aussterben sollte. Diese Übergangsregelung wurde in der Bundesrepublik Deutschland jedoch im Jahr 1957 dahingehend ausgelegt, dass jeder als Heilpraktiker zugelassen werden musste, der die Voraussetzungen dafür erfüllte, da ein Zulassungsverbot für Heilpraktiker als verfassungswidrig angesehen wurde und noch wird. In der DDR durften bereits tätige Heilpraktiker weiter ihre Tätigkeit ausüben. Neue Heilpraktiker wurden nicht mehr zugelassen, so dass hier im Jahr 1989 noch genau elf Heilpraktiker aktiv waren, allesamt solche, die schon vor der Staatsgründung der DDR als Heilpraktiker gearbeitet hatten.<ref>http://www.toxcenter.de/artikel/Heilpraktiker-ein-schnoedes-Hitlererbe.php</ref> | + | In den folgenden Jahren gab es Bestrebungen, medizinische Tätigkeiten nur noch staatlich ausgebildeten Ärzten zu erlauben. Bereits praktizierende Heilpraktiker durften ihre Tätigkeit jedoch weiterhin ausüben. Als gesetzliche Grundlage trat das Heilpraktikergesetz in Kraft. Dadurch wurden im Gebiet des Deutschen Reichs tausende medizinische Therapeuten ohne ärztliche Ausbildung auf einen Schlag legalisiert. Neue Heiler sollten aber nur noch in Ausnahmefällen zulassen werden, um diesen Beruf allmählich aussterben zu lassen. Diese Übergangsregelung wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1957 jedoch dahingehend ausgelegt, dass jeder als Heilpraktiker zugelassen werden musste, der die Voraussetzungen dafür erfüllte, da ein Zulassungsverbot für Heilpraktiker als verfassungswidrig angesehen wurde und noch immer wird. Auch in der DDR durften bereits tätige Heilpraktiker weiterhin praktizieren; neue Heilpraktiker wurden aber nicht mehr zugelassen, so dass dort im Jahr 1989 nur noch genau elf Heilpraktiker aktiv waren - allesamt solche, die schon vor der Staatsgründung der DDR als Heilpraktiker gearbeitet hatten.<ref>http://www.toxcenter.de/artikel/Heilpraktiker-ein-schnoedes-Hitlererbe.php</ref> |