| Nach seiner anhaltenden vehementen öffentlichen Kritik an Impfungen wurde von der Disziplinarkommission der steirischen Ärztekammer am 29. November 2005 ein einjähriges Berufsverbot gegen Loibner verhängt.<ref>[http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=c&id=523753 Ein Jahr Berufsverbot für Impfgegner] Die Presse, 2. Dezember 2005</ref> Aus der Sicht des Disziplinaranwaltes habe er das Ansehen des Ärztestandes geschädigt und seine ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt. Der Impfreferent der Ärztekammer, Diether Spork, urteilte über Loibners Haltung: "Es werden falsche Hoffnungen geweckt und Versprechungen gemacht, die nicht haltbar sind. Es ist nicht viel anders als beim seinerzeitigen Fall des berüchtigten "Krebs-Arztes" Rijke Gerd Hamer." Mit Bescheid vom 22. Juni 2009 der Österreichischen Ärztekammer wurde gegen Loibner erneut ein Berufsverbot wegen "mangelnder Vertrauenswürdigkeit" ausgesprochen. Dieses Berufsverbot wurde am 3. November 2009 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Sanitätsrecht und Krankenanstalten bestätigt und ist rechtskräftig.<ref name="Berufsverbot">[http://www.aerzte-ueber-impfen.org/petition/Bescheid_LR-STMK.pdf Bescheid der Landesregierung Steiermark zum Berufsverbot]</ref> Im August 2013 wurde dieses Berufsverbot vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.<ref>[http://steiermark.orf.at/news/stories/2600174/ Impfkritischer Arzt: Berufsverbot aufgehoben] steiermark.orf.at, 27. August 2013</ref><ref>[http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/1446310/VwGH-kippt-Berufsverbot-fuer-impfkritischen-Arzt VwGH kippt Berufsverbot für impfkritischen Arzt] Die Presse, 29. August 2013</ref> Nach Ansicht des Gerichts sind öffentliche Aussagen von Loibner nicht ausreichend, um ein Berufsverbot gegen ihn zu verhängen, er müsse schon konkret gegenüber Patienten Berufspflichten verletzen. | | Nach seiner anhaltenden vehementen öffentlichen Kritik an Impfungen wurde von der Disziplinarkommission der steirischen Ärztekammer am 29. November 2005 ein einjähriges Berufsverbot gegen Loibner verhängt.<ref>[http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=c&id=523753 Ein Jahr Berufsverbot für Impfgegner] Die Presse, 2. Dezember 2005</ref> Aus der Sicht des Disziplinaranwaltes habe er das Ansehen des Ärztestandes geschädigt und seine ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt. Der Impfreferent der Ärztekammer, Diether Spork, urteilte über Loibners Haltung: "Es werden falsche Hoffnungen geweckt und Versprechungen gemacht, die nicht haltbar sind. Es ist nicht viel anders als beim seinerzeitigen Fall des berüchtigten "Krebs-Arztes" Rijke Gerd Hamer." Mit Bescheid vom 22. Juni 2009 der Österreichischen Ärztekammer wurde gegen Loibner erneut ein Berufsverbot wegen "mangelnder Vertrauenswürdigkeit" ausgesprochen. Dieses Berufsverbot wurde am 3. November 2009 vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Sanitätsrecht und Krankenanstalten bestätigt und ist rechtskräftig.<ref name="Berufsverbot">[http://www.aerzte-ueber-impfen.org/petition/Bescheid_LR-STMK.pdf Bescheid der Landesregierung Steiermark zum Berufsverbot]</ref> Im August 2013 wurde dieses Berufsverbot vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.<ref>[http://steiermark.orf.at/news/stories/2600174/ Impfkritischer Arzt: Berufsverbot aufgehoben] steiermark.orf.at, 27. August 2013</ref><ref>[http://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/1446310/VwGH-kippt-Berufsverbot-fuer-impfkritischen-Arzt VwGH kippt Berufsverbot für impfkritischen Arzt] Die Presse, 29. August 2013</ref> Nach Ansicht des Gerichts sind öffentliche Aussagen von Loibner nicht ausreichend, um ein Berufsverbot gegen ihn zu verhängen, er müsse schon konkret gegenüber Patienten Berufspflichten verletzen. |
− | Seit April 2015 hat Loibner seine Praxis geschlossen.<ref>http://dr.loibner.net</ref> Er will sich sich in Zukunft weiter als Impfgegner betätigen und z.B. entsprechende Vorträge halten. | + | Seit April 2015 hat Loibner seine Praxis geschlossen.<ref>http://dr.loibner.net</ref> Er wollte sich sich in Zukunft weiter als Impfgegner betätigen und z.B. entsprechende Vorträge halten. |