| Die Vorschriften und Regelungen des biologisch-dynamischen Weinbaus orientieren sich an der 1924 gehaltenen Vortragsreihe „Geisteswissenschaftliche Grundlagen zum Gedeihen der Landwirtschaft“ von Rudolf Steiner. Steiner entwickelte Rezepturen für acht biodynamische Präparate, die den Boden und die Weinrebe "vitalisieren" sollen. Zu den Präparaten gehören der so genannte "Hornmist" und die "Hornkiesel". Weitere Präparate enthalten Heilpflanzen wie Kamille, Löwenzahn, Brennnessel, Eichenrinde, Schafgarbe oder Baldrian. Auch gibt es bestimmte Kräuteraufgüsse für Weinreben. | | Die Vorschriften und Regelungen des biologisch-dynamischen Weinbaus orientieren sich an der 1924 gehaltenen Vortragsreihe „Geisteswissenschaftliche Grundlagen zum Gedeihen der Landwirtschaft“ von Rudolf Steiner. Steiner entwickelte Rezepturen für acht biodynamische Präparate, die den Boden und die Weinrebe "vitalisieren" sollen. Zu den Präparaten gehören der so genannte "Hornmist" und die "Hornkiesel". Weitere Präparate enthalten Heilpflanzen wie Kamille, Löwenzahn, Brennnessel, Eichenrinde, Schafgarbe oder Baldrian. Auch gibt es bestimmte Kräuteraufgüsse für Weinreben. |
− | Brennnesselaufgüsse sollen beispielsweise für "Ausgewogenheit und Harmonie im Weingarten" sorgen. Der Einsatz derartiger Präparate ist durch die geringen eingesetzten Mengen biologisch und gartenbautechnisch sinnlos, da nur wenige Gramm pro Hektar ausgebracht werden. Wie in der Homöopathie muss daher zwingend an eine Wirksamkeit derartiger Präparate geglaubt werden. Das Beschneiden der Reben und die Weinabfüllung erfolgen zu [[Mondmythen|bestimmten Mondphasen]] und nach bestimmten Planetenkonstellationen. So wird beispielsweise bei Vollmond kein Wein abgefüllt. Die als Variante des ökologischen Weinbaus zulässigen Herbizide, Fungizide und Pestizide sind verboten. Zugelassenen sind natürliche Feinde von Krankheitserregern wie Raubmilben, Schlupfwespen und sterilisierte männliche Insekten. Erlaubt sind auch Insektenfallen, Pheromone, Thujaöl-Repellents, Netzschwefel, Calciumhydroxid, Pilz- und Bakterienpräparate (z.B. Bacillus thuringiensis, Granulosevirus), Pyrethrumextrakte, Kaliseife, Azadirachtin aus Azadirachta indica, Eisen-III-Orthophosphat, Gelatine, Kupfer und Rodentizide (in Köderbehältern). Zur Erhöhung des Alkoholgehaltes dürfen Zucker und Traubensaftkonzentrate zugegeben werden. Erlaubt sind auch Thiamin, Tartrat , Eiweiß von Demeter-Eiern, Bentonit, Aktivkohle, Kieselgur und Schwefeldioxid. | + | Brennnesselaufgüsse sollen beispielsweise für "Ausgewogenheit und Harmonie im Weingarten" sorgen. Der Einsatz derartiger Präparate ist durch die geringen eingesetzten Mengen biologisch und gartenbautechnisch sinnlos, da nur wenige Gramm pro Hektar ausgebracht werden. Wie in der Homöopathie muss daher zwingend an eine Wirksamkeit derartiger Präparate geglaubt werden. Das Beschneiden der Reben und die Weinabfüllung erfolgen zu [[Mondmythen|bestimmten Mondphasen]] und nach bestimmten Planetenkonstellationen. So wird beispielsweise bei Vollmond kein Wein abgefüllt. Die als Variante des ökologischen Weinbaus zulässigen Herbizide, Fungizide und Pestizide sind verboten. Zugelassenen sind natürliche Feinde von Krankheitserregern wie Raubmilben, Schlupfwespen und sterilisierte männliche Insekten. Erlaubt sind auch Insektenfallen, Pheromone, Thujaöl-Repellents, Netzschwefel, Calciumhydroxid, Pilz- und Bakterienpräparate (z.B. Bacillus thuringiensis, Granulosevirus), Pyrethrumextrakte, Kaliseife, Azadirachtin aus Azadirachta indica, Eisen-III-Orthophosphat, Gelatine, Kupfer und Rodentizide (in Köderbehältern). Zur Erhöhung des Alkoholgehaltes darf Zucker zugegeben werden. Auch Traubensaftkonzentrate sind zulässig. Erlaubt sind ferner Thiamin, Tartrat , Eiweiß von Demeter-Eiern, Bentonit, Aktivkohle, Kieselgur und Schwefeldioxid. |