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Daraufhin beschränkte sich das Gericht auf eine so genannte summarische Prüfung, was bedeutet, dass es im wesentlichen dem Vortrag des Klägers folgt und auf eine weitere Beweiserhebung verzichtet:    <ref>http://rechtsanwael.de/wp-content/uploads/2016/04/12_K_104_15.pdf</ref> ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
 
Daraufhin beschränkte sich das Gericht auf eine so genannte summarische Prüfung, was bedeutet, dass es im wesentlichen dem Vortrag des Klägers folgt und auf eine weitere Beweiserhebung verzichtet:    <ref>http://rechtsanwael.de/wp-content/uploads/2016/04/12_K_104_15.pdf</ref> ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
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Als Rügemer jedoch versuchte, die Anwaltsgebühren von Adriana Stern einzuklagen, stellte das Landgericht Köln fest, dass elf der 14 von Rügemer beanstandeten Passagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. <ref>https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24071</ref>
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Rügemers Behauptungen mussten sich erst dann einer genaueren Überprüfung stellen, als er versuchte, von Adriana Stern Anwaltsgebühren einzuklagen. Das Landgericht Köln urteilte, dass elf der 14 von Rügemer beanstandeten Passagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. <ref>https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24071</ref>
    
Den Artikel, der von Adriana Stern besonders heftig kritisiert worden war, ließ Rügemer kommentarlos offline schalten: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (ursprünglich veröffentlicht am 30. Oktober 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung, inzwischen nur noch als Sicherungskopie verfügbar) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref>
 
Den Artikel, der von Adriana Stern besonders heftig kritisiert worden war, ließ Rügemer kommentarlos offline schalten: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (ursprünglich veröffentlicht am 30. Oktober 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung, inzwischen nur noch als Sicherungskopie verfügbar) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref>
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