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Ein vom Gericht beauftragter Gutachter kam im März 2017 zum Ergebnis, dass es sich beim Rosch Auftriebskraftwerk um ein physikalisch unmögliches [[Perpetuum Mobile]] der 1. Art handele.<ref>https://www.psiram.com/ge/index.php/Datei:Rosch_Gutachten_Schmid_2017.pdf</ref> Einzige Einschränkung wäre eine (bislang unbekannte) Nutzung von Magneten zur Energieerzeugung. Rosch hatte in einem Schreiben dem Gutachter mitgeteilt, dass verwendete [https://de.wikipedia.org/wiki/Berylliumchlorid Berylliumchlorid]-Magneten sich als "Verbrauchsstoff" abnutzten (BeCl2 --> Be + Cl2) und regelmässig ausgetauscht werden müssten. Berylliumclorid wird aber auch durch extrem häufigen Austausch nicht magnetisch.
 
Ein vom Gericht beauftragter Gutachter kam im März 2017 zum Ergebnis, dass es sich beim Rosch Auftriebskraftwerk um ein physikalisch unmögliches [[Perpetuum Mobile]] der 1. Art handele.<ref>https://www.psiram.com/ge/index.php/Datei:Rosch_Gutachten_Schmid_2017.pdf</ref> Einzige Einschränkung wäre eine (bislang unbekannte) Nutzung von Magneten zur Energieerzeugung. Rosch hatte in einem Schreiben dem Gutachter mitgeteilt, dass verwendete [https://de.wikipedia.org/wiki/Berylliumchlorid Berylliumchlorid]-Magneten sich als "Verbrauchsstoff" abnutzten (BeCl2 --> Be + Cl2) und regelmässig ausgetauscht werden müssten. Berylliumclorid wird aber auch durch extrem häufigen Austausch nicht magnetisch.
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Im Juli 2017 wurden vom österreichischen Gericht zwei Gutachter beauftragt, das so genannte Auftriebskraftwerk von Rosch in Spich (Nahe Köln) in Augenschein zu nehmen und eine "Befundaufnahme" zu machen. Nur wenige Tage nach dem Gutachtertermin, und wenige Minuten vor der mündlichen Verhandlung, zogen die Kläger ihre Klage gegen Süss zurück. Süss kann daher weiterhin das Auftriebskraftwerk als Betrug bezeichnen.
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Im Juli 2017 wurden vom österreichischen Gericht zwei Gutachter beauftragt, das so genannte Auftriebskraftwerk von Rosch in Spich (Nahe Köln) in Augenschein zu nehmen und eine "Befundaufnahme" zu machen. Nur wenige Tage nach dem Gutachtertermin, und wenige Minuten vor der mündlichen Verhandlung, zogen die Kläger ihre Klage gegen Süss zurück. Süss kann daher weiterhin das Auftriebskraftwerk als Betrug bezeichnen. Der Beklagte schrieb wenige Stunden später im Forum allmystery:
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:''..Meine Website bleibt selbstverständlich online. Und ich werde jetzt auch nicht einfach aufhören zu schreiben. Schließlich ist ja „nichts“ passiert. Es war nichts weiter als der 3. Versuch, mich mundtot zu machen. Doch Betrug ist Betrug – daran hat sich nichts geändert...''
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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