Wenn ein Heilpraktiker öffentlich Werbung für Behandlungen von Krebserkrankungen betreibt, liegt ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vor. | Wenn ein Heilpraktiker öffentlich Werbung für Behandlungen von Krebserkrankungen betreibt, liegt ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vor. |