Nilas MV bewirbt ihre Produkte mit der Zertifizierung nach europäischen Normen als Medizinprodukt Klasse IIa. Dies soll den Eindruck einer Funktionalität und Relevanz bei Anwendung im medizinischen Kontext erwecken. Tatsächlich werden aber Abgrenzung und Klassifizierung hauptsächlich vom Hersteller beeinflusst. In der Praxis erfolgt dann die Zuordnung eines Produktes zu den Medizinprodukten durch den Hersteller mit der Zweckbestimmung, welche sich aus der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung und den Werbematerialien ergibt. Es muss eine Definition für Medizinprodukte gemäß § 3 des Medizinproduktegesetzes (MPG) erfüllt sein. Eine Prüfung über tatsächliche Wirkungsansätze und deren Nachweis ist damit in keinster Weise verbunden oder wird gar verlangt.<ref>[https://www.johner-institut.de/blog/iec-62304-medizinische-software/software-als-medizinprodukt-definition/ Software als Medizinprodukt: Definitionen und Klassifizierungshilfen]</ref><ref>http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/medizinprodukte/marktzugangsvoraussetzungen.html</ref> | Nilas MV bewirbt ihre Produkte mit der Zertifizierung nach europäischen Normen als Medizinprodukt Klasse IIa. Dies soll den Eindruck einer Funktionalität und Relevanz bei Anwendung im medizinischen Kontext erwecken. Tatsächlich werden aber Abgrenzung und Klassifizierung hauptsächlich vom Hersteller beeinflusst. In der Praxis erfolgt dann die Zuordnung eines Produktes zu den Medizinprodukten durch den Hersteller mit der Zweckbestimmung, welche sich aus der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung und den Werbematerialien ergibt. Es muss eine Definition für Medizinprodukte gemäß § 3 des Medizinproduktegesetzes (MPG) erfüllt sein. Eine Prüfung über tatsächliche Wirkungsansätze und deren Nachweis ist damit in keinster Weise verbunden oder wird gar verlangt.<ref>[https://www.johner-institut.de/blog/iec-62304-medizinische-software/software-als-medizinprodukt-definition/ Software als Medizinprodukt: Definitionen und Klassifizierungshilfen]</ref><ref>http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/medizinprodukte/marktzugangsvoraussetzungen.html</ref> |