Im Februar 2017 wurde Köwing vom Landgericht Oldenburg wegen Volksverhetzung zu 8 Monaten Haft verurteilt. Köwing hatte seiner Internetseite einen Text veröffentlicht hat, in dem der Holocaust geleugnet wird. Zwar soll der Holocaust nicht konkret in Frage gestellt werden, der Text als Ganzes soll das aber nahelegen. Da Köwing sich sich von dem Inhalt nicht distanzierte, habe er sich den Inhalt zu eigen gemacht, urteilte das Gericht. Ein weiterer Vorwurf was das das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Da Köwing einschlägig vorbestraft ist, konnte das Gericht keine günstige Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe mehr stellen.<ref>[http://www.nwzonline.de/varel/wegen-volksverhetzung-in-haft_a_31,2,1985617000.html VOLKSVERHETZUNG IM INTERNET Holocaust geleugnet – 70-Jähriger aus Varel muss in Haft] NWZ online vom 2. März 2017</ref> | Im Februar 2017 wurde Köwing vom Landgericht Oldenburg wegen Volksverhetzung zu 8 Monaten Haft verurteilt. Köwing hatte seiner Internetseite einen Text veröffentlicht hat, in dem der Holocaust geleugnet wird. Zwar soll der Holocaust nicht konkret in Frage gestellt werden, der Text als Ganzes soll das aber nahelegen. Da Köwing sich sich von dem Inhalt nicht distanzierte, habe er sich den Inhalt zu eigen gemacht, urteilte das Gericht. Ein weiterer Vorwurf was das das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Da Köwing einschlägig vorbestraft ist, konnte das Gericht keine günstige Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe mehr stellen.<ref>[http://www.nwzonline.de/varel/wegen-volksverhetzung-in-haft_a_31,2,1985617000.html VOLKSVERHETZUNG IM INTERNET Holocaust geleugnet – 70-Jähriger aus Varel muss in Haft] NWZ online vom 2. März 2017</ref> |