Kreibich klagte gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung, die ihn als einen der "größten Scharlatane[n] im TV" bezeichnete. Auch für Aussagen, die seine Besuche bei Schönheitschirurgen betreffen, wollte er eine finanzielle Entschädigung einklagen. Das Oberlandesgericht München entschied im Januar 2016, die Bezeichnung als Scharlatan sei rechtmäßig, nur Angaben zu seinen Schönheitsoperationen seien bis auf weiteres zu unterlassen. <ref>http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-vermeintlicher-hellseher-klagt-gegen-bild-zeitung-1.2815170</ref> | Kreibich klagte gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung, die ihn als einen der "größten Scharlatane[n] im TV" bezeichnete. Auch für Aussagen, die seine Besuche bei Schönheitschirurgen betreffen, wollte er eine finanzielle Entschädigung einklagen. Das Oberlandesgericht München entschied im Januar 2016, die Bezeichnung als Scharlatan sei rechtmäßig, nur Angaben zu seinen Schönheitsoperationen seien bis auf weiteres zu unterlassen. <ref>http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-vermeintlicher-hellseher-klagt-gegen-bild-zeitung-1.2815170</ref> |