2008 versuchte Hamer seine Approbation wieder zu erlangen, was jedoch misslang. 2015 machte er einen neuen Versuch, aber das Land Hessen lehnte die Erteilung einer Approbation ab. Hamer klagte daraufhin gegen die Entscheidung. Am 7. Februar 2017 wurde der Fall mündlich verhandelt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte die Klage ab: | 2008 versuchte Hamer seine Approbation wieder zu erlangen, was jedoch misslang. 2015 machte er einen neuen Versuch, aber das Land Hessen lehnte die Erteilung einer Approbation ab. Hamer klagte daraufhin gegen die Entscheidung. Am 7. Februar 2017 wurde der Fall mündlich verhandelt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte die Klage ab: |