Der 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 18. Juni 2009 entschieden, dass die Therapieform der Synergetik eine Heilbehandlung darstellt, die der Therapeut ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht ausüben darf.<ref>Aktenzeichen 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07</ref><ref>http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/master/C56463442_N3096431_L20_D0_I3070902.html</ref> | Der 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 18. Juni 2009 entschieden, dass die Therapieform der Synergetik eine Heilbehandlung darstellt, die der Therapeut ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht ausüben darf.<ref>Aktenzeichen 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07</ref><ref>http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/master/C56463442_N3096431_L20_D0_I3070902.html</ref> |