Auf einen Vorschlag des Hahnemann-Anhängers Constantin Hering aus Sachsen geht im 19. Jahrhundert das so genannte ''Heringschen Gesetz'' zurück. Hering glaubte, dass eine Gesundung erfolge, wenn es zu einer Auslöschung von Symptome in folgenden Richtungen verlaufe:
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Auf einen Vorschlag des Hahnemann-Anhängers Constantin Hering aus Sachsen geht im 19. Jahrhundert das so genannte ''Heringsche Gesetz'' zurück. Hering glaubte, dass eine Gesundung erfolge, wenn es zu einer Auslöschung von Symptome in folgenden Richtungen verlaufe: