Im Jahr 2001 wurden die Eltern (Michel und Dagmar Ginoux) eines Kleinkindes in Frankreich zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt, weils sie es unterließen, ihr Kind, das an einer behandelbaren Fehlbildung des Herzens und Rachitis litt, medizinisch behandeln zu lassen. Weitere französische Mitglieder der Zwölf Stämme erhielten wegen verschiedener Delikte und wegen Unterlassung von Impfungen Geldstrafen. | Im Jahr 2001 wurden die Eltern (Michel und Dagmar Ginoux) eines Kleinkindes in Frankreich zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt, weils sie es unterließen, ihr Kind, das an einer behandelbaren Fehlbildung des Herzens und Rachitis litt, medizinisch behandeln zu lassen. Weitere französische Mitglieder der Zwölf Stämme erhielten wegen verschiedener Delikte und wegen Unterlassung von Impfungen Geldstrafen. |