Janich bildete mit zwei alte Studienfreunden ein Netzwerk aus Aktienhändlern und Börsenjournalisten, das als „Bosler-Clique“ bekannt wurde. Die Gruppe erwarb Aktien von eher unbekannten börsennotierten Unternehmen. Systematisch wurden genau diese Kurse in Veröffentlichungen hochgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft München ließ im September 2010 Wohnungen und Büros von rund 30 Verdächtigen, inkl. denen von Janich, durchsuchen. Die Rädelsführer, zu denen Janich nach den Erkenntnissen durch den Prozess jedoch nicht gehörte, wurden 2012 verurteilt. Verschiedene Börsenjournalisten haben durch Geständnisse ihr Strafmaß reduziert und wurden höchstens auf Bewährung verurteilt.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-75159725.html</ref><ref>http://www.spiegel.de/wirtschaft/urteil-im-insider-prozess-um-sdk-affaere-um-straub-und-bosler-a-822498.html</ref><ref>http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/sdk-affaere-die-urteile-helfen-anlegern-wenig/6351990-all.html</ref> Janich verklagte vergeblich die Zeitschrift Der Spiegel auf Nichtnennung oder -abbildung. Die Klage wurde vom Oberlandesgericht München abgewiesen, da das öffentliche Interesse gegenüber den Persönlichkeitsrechten überwiege. | Janich bildete mit zwei alte Studienfreunden ein Netzwerk aus Aktienhändlern und Börsenjournalisten, das als „Bosler-Clique“ bekannt wurde. Die Gruppe erwarb Aktien von eher unbekannten börsennotierten Unternehmen. Systematisch wurden genau diese Kurse in Veröffentlichungen hochgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft München ließ im September 2010 Wohnungen und Büros von rund 30 Verdächtigen, inkl. denen von Janich, durchsuchen. Die Rädelsführer, zu denen Janich nach den Erkenntnissen durch den Prozess jedoch nicht gehörte, wurden 2012 verurteilt. Verschiedene Börsenjournalisten haben durch Geständnisse ihr Strafmaß reduziert und wurden höchstens auf Bewährung verurteilt.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-75159725.html</ref><ref>http://www.spiegel.de/wirtschaft/urteil-im-insider-prozess-um-sdk-affaere-um-straub-und-bosler-a-822498.html</ref><ref>http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/sdk-affaere-die-urteile-helfen-anlegern-wenig/6351990-all.html</ref> Janich verklagte vergeblich die Zeitschrift Der Spiegel auf Nichtnennung oder -abbildung. Die Klage wurde vom Oberlandesgericht München abgewiesen, da das öffentliche Interesse gegenüber den Persönlichkeitsrechten überwiege. |