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Nahrungsergänzungsmittel sind eine typische Domäne des Multilevel-Marketing ([[MLM]]) mit ihren spezifischen Werbe- und Marketingsverfahren. Typisch sind auch extreme Preisunterschiede auf dem NEM-Markt für ein und denselben Wirkstoff. Nahrungsergänzungsmittel sind fast immer im Bereich des Bodybuilding und der entsprechenden Trainingseinrichtungen, aber auch des Leistungssports zu finden. Auch die Geschäfte im Bereich der [[Orthomolekulare Medizin|orthomolekularen Medizin]] wären ohne Nahrungsergänzungsmittel nicht denkbar.  
 
Nahrungsergänzungsmittel sind eine typische Domäne des Multilevel-Marketing ([[MLM]]) mit ihren spezifischen Werbe- und Marketingsverfahren. Typisch sind auch extreme Preisunterschiede auf dem NEM-Markt für ein und denselben Wirkstoff. Nahrungsergänzungsmittel sind fast immer im Bereich des Bodybuilding und der entsprechenden Trainingseinrichtungen, aber auch des Leistungssports zu finden. Auch die Geschäfte im Bereich der [[Orthomolekulare Medizin|orthomolekularen Medizin]] wären ohne Nahrungsergänzungsmittel nicht denkbar.  
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In Deutschland werden Nahrungsergänzungsmittel vor allem von älteren Menschen gekauft.
 
==Definition und Rechtliches==
 
==Definition und Rechtliches==
 
In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen Lebensmittel für das LFGB-Gesetz gilt. Bei NEM handelt es sich genauer um Lebensmittel mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung die dazu bestimmt sind die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Produkte in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen die in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden. Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) [http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/index.html] aufgeführt.
 
In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen Lebensmittel für das LFGB-Gesetz gilt. Bei NEM handelt es sich genauer um Lebensmittel mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung die dazu bestimmt sind die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Produkte in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen die in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden. Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) [http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/index.html] aufgeführt.
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