Glöckner verklagte die Firma Syngenta auf Schadenersatz. Diese Klage wurde am 23. 11. 2007 vom Gießener Landgericht abgewiesen. Er ging daraufhin in Berufung. Diese wurde am 6. 2. 2009 am Oberlandesgericht in Frankfurt ( Aktenzeichen 2 U 128/07) verhandelt. Die Berufung wurde ebenfalls abgewiesen. Glöckner unterlag weil er in den beiden Gerichtsverfahren nichts vorgetrug, das einen Zusammenhang mit dem Bt-Mais und der Erkrankung seiner Tiere nachweist. Daher musste sein Antrag auf Schadensersatz abgelehnt werden. Es wurde kein Vergleich geschlossen.
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Glöckner verklagte die Firma Syngenta auf 700.000 € Schadenersatz. Diese Klage wurde am 23. 11. 2007 vom Gießener Landgericht abgewiesen. Er ging daraufhin in Berufung. Diese wurde am 6. 2. 2009 am Oberlandesgericht in Frankfurt ( Aktenzeichen 2 U 128/07) verhandelt. Die Berufung wurde ebenfalls abgewiesen. Glöckner unterlag weil er in den beiden Gerichtsverfahren nichts vorgetrug, das einen Zusammenhang mit dem Bt-Mais und der Erkrankung seiner Tiere nachweist. Daher musste sein Antrag auf Schadensersatz abgelehnt werden. Es wurde kein Vergleich geschlossen.