Am 15. Juni 2013 wurde Schittkes Auto von der Polizei angehalten. Er war als „Reichskanzler der Exilregierung“ in einer Autokolonne seiner „Exilregierung“ zu einer Trauerfeier in Bockhorn (Friesland) unterwegs. Die Fahrzeuge der Kolonne waren mit Blaulicht und Reichsflaggen ausgestattet, weshalb sie von der Polizei angehalten wurden. An den Kennzeichen klebten auf schwarz-weiß-rotem Grund die Buchstaben „DR“: Deutsches Reich. Schittke zeigte den Polizisten seinen selbst gefertigten „Personenausweis“, dann wies er die „Bediensteten der Firma Polizei“ darauf hin, dass sie ihm nichts zu sagen hätten: Als „rechtmäßiger Kanzler des Deutschen Reichs“ müsse er „Straßen-Diener“ nicht um Erlaubnis bitten. Die Polizei leitete gegen die Fahrer des Konvois sechs Strafverfahren ein wegen Kennzeichenmissbrauchs und damit verbundener Urkundenfälschung. Zudem stellte sie acht Ordnungswidrigkeiten fest wegen unerlaubten Fahrens in einer Kolonne und Blaulichteinsatz. | Am 15. Juni 2013 wurde Schittkes Auto von der Polizei angehalten. Er war als „Reichskanzler der Exilregierung“ in einer Autokolonne seiner „Exilregierung“ zu einer Trauerfeier in Bockhorn (Friesland) unterwegs. Die Fahrzeuge der Kolonne waren mit Blaulicht und Reichsflaggen ausgestattet, weshalb sie von der Polizei angehalten wurden. An den Kennzeichen klebten auf schwarz-weiß-rotem Grund die Buchstaben „DR“: Deutsches Reich. Schittke zeigte den Polizisten seinen selbst gefertigten „Personenausweis“, dann wies er die „Bediensteten der Firma Polizei“ darauf hin, dass sie ihm nichts zu sagen hätten: Als „rechtmäßiger Kanzler des Deutschen Reichs“ müsse er „Straßen-Diener“ nicht um Erlaubnis bitten. Die Polizei leitete gegen die Fahrer des Konvois sechs Strafverfahren ein wegen Kennzeichenmissbrauchs und damit verbundener Urkundenfälschung. Zudem stellte sie acht Ordnungswidrigkeiten fest wegen unerlaubten Fahrens in einer Kolonne und Blaulichteinsatz. |