2015 wurde Sylvia Stolz vom Landgericht München II zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund für die Verurteilung war die Holocaustleugnung und Volksverhetzung während eines AZK-Auftritts (8. AZK) im Schweizer Chur im November 2012. Stolz hielt bei der AZK den Vortrag "Sprechverbot – Beweisverbot – Verteidigungsverbot. Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit". Ein weiterer Grund für die Verurteilung war die missbräuchliche Unterschrift als "Rechtsanwältin" in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. | 2015 wurde Sylvia Stolz vom Landgericht München II zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund für die Verurteilung war die Holocaustleugnung und Volksverhetzung während eines AZK-Auftritts (8. AZK) im Schweizer Chur im November 2012. Stolz hielt bei der AZK den Vortrag "Sprechverbot – Beweisverbot – Verteidigungsverbot. Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit". Ein weiterer Grund für die Verurteilung war die missbräuchliche Unterschrift als "Rechtsanwältin" in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. |