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LG Hannover - 74 O 12/16 - Urt. v. 17.05.16  
 
LG Hannover - 74 O 12/16 - Urt. v. 17.05.16  
 
Das Inverkehrbringen eines Präparates als diätetisches Lebensmittel für besodnere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) zur diätetischen Behandlung von grünem Star (Glaukom) verletzt §§ 1 IV a, 14 b S. 2 DiätV, sofern der Inverkehrbringer einen Wirksamkeitsnachweis nicht beizubringen vermag.
 
Das Inverkehrbringen eines Präparates als diätetisches Lebensmittel für besodnere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) zur diätetischen Behandlung von grünem Star (Glaukom) verletzt §§ 1 IV a, 14 b S. 2 DiätV, sofern der Inverkehrbringer einen Wirksamkeitsnachweis nicht beizubringen vermag.
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OLG München - 29 U 49/15 - Urt. v. 21.05.15
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Die Bewerbung eines Heilwassers mit den Behauptungen „fördert die Entschlackung“ sowie „Unterstützt natürlich die ... Entschlackung“ ist zur Irreführung gem. §§ 3, 4 Nr. 11, 5 I Nr. 1 UWG, 3 HWG geeignet, sofern das beworbene Produkt weder die Ausscheidung nicht harnpflichtiger Stoffwechselendprodukte zu fördern noch zu unterstützen vermag.
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