Die gesundheitsbezogene Angabe "Detox" stellt auch keinen Verweis auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden dar, auf den Art. 10 III HCV als lex specialis anwendbar wäre. | Die gesundheitsbezogene Angabe "Detox" stellt auch keinen Verweis auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden dar, auf den Art. 10 III HCV als lex specialis anwendbar wäre. |