Da Hellinger weiterhin auf Veranstaltungen tätig ist und ein Konzept mit therapeutischem Anspruch verficht, greift im Bereich der Bundesrepublik Deutschland das Heilpraktikergesetz. Hellinger, der bisher offenbar keine Zulassung als Heilpraktiker nachweisen kann, ist demzufolge illegal tätig. Ein entsprechender Strafantrag gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft München I wurde im Februar 2002 durch Ingo Heinemann (Aktion für Geistige und Psychische Freiheit/AGPF) gestellt. | Da Hellinger weiterhin auf Veranstaltungen tätig ist und ein Konzept mit therapeutischem Anspruch verficht, greift im Bereich der Bundesrepublik Deutschland das Heilpraktikergesetz. Hellinger, der bisher offenbar keine Zulassung als Heilpraktiker nachweisen kann, ist demzufolge illegal tätig. Ein entsprechender Strafantrag gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft München I wurde im Februar 2002 durch Ingo Heinemann (Aktion für Geistige und Psychische Freiheit/AGPF) gestellt. |