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Den Eindruck der Nähe zu rechtsorientierten Staatsleugnern verfestigte Naidoo mit Auftritten bei "Revolutions"-Veranstaltungen bei Rüdiger Klasen (Freistaat Preußen) und einer Querfront-Demonstration zusammen mit [[Jürgen Elsässer]] am 3. Oktober 2014.<ref>[http://www.bild.de/regional/berlin/xavier-naidoo/saenger-spricht-vor-reichsbuergern-38000968.bild.html Xavier Naidoo spricht vor „Reichsbürgern“] Bild.de, 8. Oktober 2014</ref> Diese Aktivitäten veranlassten weitere Medien, von derartigen Auftritten Naidoos zu berichten.<ref>[http://www.bz-berlin.de/berlin/xavier-naidoo-bei-verschwoerungsdemo Xavier Naidoo bei Verschwörungsdemo] B.Z., 3. Oktober 2014</ref> Nach Aussage Naidoos (bzw. seines Managements) seien die Beiträge zu den Demonstrationen spontan und ganz im Sinne seines Vorbilds Jesus Christus entstanden, indem er auf die Menschen zugehe. Angeblich hatte Naidoo keine Ahnung, wer die Demonstranten waren.<ref>Andreas Borcholte: [http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/xavier-naidoo-pop-saenger-richtet-sich-an-verschwoerer-klientel-a-995909.html Xavier Naidoo: Jesus bei den Reichsbürgern] Spiegel Online, 7. Oktober 2014</ref>
 
Den Eindruck der Nähe zu rechtsorientierten Staatsleugnern verfestigte Naidoo mit Auftritten bei "Revolutions"-Veranstaltungen bei Rüdiger Klasen (Freistaat Preußen) und einer Querfront-Demonstration zusammen mit [[Jürgen Elsässer]] am 3. Oktober 2014.<ref>[http://www.bild.de/regional/berlin/xavier-naidoo/saenger-spricht-vor-reichsbuergern-38000968.bild.html Xavier Naidoo spricht vor „Reichsbürgern“] Bild.de, 8. Oktober 2014</ref> Diese Aktivitäten veranlassten weitere Medien, von derartigen Auftritten Naidoos zu berichten.<ref>[http://www.bz-berlin.de/berlin/xavier-naidoo-bei-verschwoerungsdemo Xavier Naidoo bei Verschwörungsdemo] B.Z., 3. Oktober 2014</ref> Nach Aussage Naidoos (bzw. seines Managements) seien die Beiträge zu den Demonstrationen spontan und ganz im Sinne seines Vorbilds Jesus Christus entstanden, indem er auf die Menschen zugehe. Angeblich hatte Naidoo keine Ahnung, wer die Demonstranten waren.<ref>Andreas Borcholte: [http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/xavier-naidoo-pop-saenger-richtet-sich-an-verschwoerer-klientel-a-995909.html Xavier Naidoo: Jesus bei den Reichsbürgern] Spiegel Online, 7. Oktober 2014</ref>
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==Rechtsstreit mit der Amadeu Antonio Stiftung ==
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==Rechtsstreit mit der Amadeu-Antonio-Stiftung ==
Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] an.<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht]</ref>  Offenbar wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.
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Im Juli 2015 erwirkte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu-Antonio-Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"].<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und die Amadeu Antonio Stiftung einigten sich auf Vergleich vor Gericht]</ref>  Offenbar wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.
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Im Juli 2015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Münchner Landgerichts im Prozess des Rechtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen dieses Artikels auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen verschiedener Textstellen in dem Artikel nicht unterzeichnet. Es ging dabei um folgende Aussagen:
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Im Juli 2015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu-Antonio-Stiftung unter Bezugnahme auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Münchner Landgerichts im Prozess des Rechtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen dieses Artikels auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen verschiedener Textstellen in dem Artikel nicht unterzeichnet. Es ging dabei um folgende Aussagen:
    
:„''Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen''.“  
 
:„''Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen''.“  
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: „''Fünf Jahre, nachdem Naidoo den Bundespolitiker_innen „Raus aus dem Reichstag“ entgegen schmetterte, unterstützte er am deutschen Nationalfeiertag eine Demonstration vor dem Reichstag in Berlin – zusammen mit den vorbestraften ehemaligen NPD-Kader Rüdiger Klasen und dessen „Staatenlos“-Gruppe sowie mit „Regierungsmitgliedern“ des Fantasiestaats „Freistaat Preußen''“.  
 
: „''Fünf Jahre, nachdem Naidoo den Bundespolitiker_innen „Raus aus dem Reichstag“ entgegen schmetterte, unterstützte er am deutschen Nationalfeiertag eine Demonstration vor dem Reichstag in Berlin – zusammen mit den vorbestraften ehemaligen NPD-Kader Rüdiger Klasen und dessen „Staatenlos“-Gruppe sowie mit „Regierungsmitgliedern“ des Fantasiestaats „Freistaat Preußen''“.  
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Dies sah das Gericht auch so und der Vorsitzende Richter erläuterte Xavier Naidoo sehr ausführlich, dass er selbstverständlich die Demonstration in der Außenwirkung unterstütze. Hätte es ein Urteil gegeben, hätten voraussichtlich Roland Sieber, der Autor des Textes, und die Amadeu Antonio Stiftung vor Gericht Recht bekommen. Allerdings vereinbarten der Autor und die Stiftung im Vergleich, um auf Xavier Naidoo zuzugehen, dies freiwillig abzuschwächen - in etwa so: Er trat auf der Demo auf.
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Dies sah das Gericht auch so und der Vorsitzende Richter erläuterte Xavier Naidoo sehr ausführlich, dass er selbstverständlich die Demonstration in der Außenwirkung unterstütze. Hätte es ein Urteil gegeben, hätten voraussichtlich Roland Sieber, der Autor des Textes, und die Amadeu-Antonio-Stiftung vor Gericht Recht bekommen. Allerdings vereinbarten der Autor und die Stiftung im Vergleich, um auf Xavier Naidoo zuzugehen, dies freiwillig abzuschwächen - in etwa so: Er trat auf der Demo auf.
 
   
 
   
 
:„''Es wurde dabei wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag sowie zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen''.“  
 
:„''Es wurde dabei wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag sowie zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen''.“  
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Diesen Satz hatte der Autor laut seiner Aussage in Diskussionen nach dem Prozess so ursprünglich wörtlich nicht geschrieben, sondern sinngemäß, dass aus dem Umfeld der Demonstration wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag und zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen wurde. Dies entspricht so auch den Tatsachen. Bei der üblichen redaktionellen Überarbeitung wurde der betreffende, ursprünglich sehr langen Satz laut Aussage des Autors in zwei Sätze geteilt, wodurch der von Xavier Naidoo abgemahnte Satz entstand. Hier folge dann das Gericht auch dessen Antrag, weshalb der Autor und die Stiftung Interesse an einem Vergleich hatten.<ref>[http://de.indymedia.org/node/5619 Reichsbürgeraktivist Xavier Naidoo erpresst Medien und antifaschistische Stiftung] auf indymedia.org</ref>
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Diesen Satz hatte der Autor laut seiner Aussage in Diskussionen nach dem Prozess so ursprünglich wörtlich nicht geschrieben, sondern sinngemäß, dass aus dem Umfeld der Demonstration wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag und zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen wurde. Dies entspricht so auch den Tatsachen. Bei der üblichen redaktionellen Überarbeitung wurde der betreffende, ursprünglich sehr lange Satz laut Aussage des Autors in zwei Sätze geteilt, wodurch der von Xavier Naidoo abgemahnte Satz entstand. Hier folge dann das Gericht auch dessen Antrag, weshalb der Autor und die Stiftung Interesse an einem Vergleich hatten.<ref>[http://de.indymedia.org/node/5619 Reichsbürgeraktivist Xavier Naidoo erpresst Medien und antifaschistische Stiftung] auf indymedia.org</ref>
    
Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: ''"Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“''. Der Text des Liedes darf weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden. Eine im Internet publizierte Einschätzung des Ablaufs kommt zu einem pointierten Schluss:
 
Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: ''"Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“''. Der Text des Liedes darf weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden. Eine im Internet publizierte Einschätzung des Ablaufs kommt zu einem pointierten Schluss:
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