Das nicht zugelassene Arzneimittel wird von den Vermarktern als GcMAF der 2. Generation bezeichnet, welches patentiert sei. Es handelt sich dabei um GcMAF, das mit Ölsäure zubereitet wird. In medizinischen Datenbaken findet sich im September 2015 kein Eintrag zu GOleic oder Goleic. | Das nicht zugelassene Arzneimittel wird von den Vermarktern als GcMAF der 2. Generation bezeichnet, welches patentiert sei. Es handelt sich dabei um GcMAF, das mit Ölsäure zubereitet wird. In medizinischen Datenbaken findet sich im September 2015 kein Eintrag zu GOleic oder Goleic. |