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==Rechtsstreit mit der Amadeu Antonio Stiftung ==
 
==Rechtsstreit mit der Amadeu Antonio Stiftung ==
Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] an.<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht]</ref>  Offensichtlich wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.
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Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] an.<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht]</ref>  Offenbar wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.
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Im Juli 20015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme des noch nicht rechtskräftigen Urteils des Münchner Landgerichts im Prozess des Rchtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen dieses Artikels auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen verschiedener Textstellen in dem Artikel nicht unterschrieben. Es ging dabei um folgende Aussagen:
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Im Juli 20015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Münchner Landgerichts im Prozess des Rechtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen dieses Artikels auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen verschiedener Textstellen in dem Artikel nicht unterzeichnet. Es ging dabei um folgende Aussagen:
    
:„''Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen''.“  
 
:„''Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen''.“  
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Hier folgte das Gericht dem Autor und der Stiftung nicht, dass es die Reichsbürger sinngemäß genauso verbreiten und es darum nicht nur deren Auslegung, sondern auch die Auslegung der Reichsbürger ist, deren Demo Naidoo unterstützte. Das Gericht deutete an, dies als falsche Tatsachenbehauptung zu sehen, weil dies es so aus den wörtlichen Aussagen von Xavier Naidoo nicht heraushören könne. Hätte das Gericht ein Urteil gesprochen, wäre es voraussichtlich den Antragspunkt von Xavier Naidoo gefolgt. Darum hatten die angegriffene Stiftung und der Autor ein Interesse an einem Vergleich.
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Hier folgte das Gericht dem Autor und der Stiftung nicht, dass die Reichsbürger dies sinngemäß genauso verbreiten und es darum nicht nur deren Auslegung, sondern auch die Auslegung der Reichsbürger ist, deren Demonstration Naidoo unterstützte. Das Gericht deutete an, dies als falsche Tatsachenbehauptung zu sehen, weil es dies so aus den wörtlichen Aussagen von Xavier Naidoo nicht heraushören könne. Hätte das Gericht ein Urteil gesprochen, wäre es voraussichtlich dem Antragspunkt von Xavier Naidoo gefolgt. Darum hatten die angegriffene Stiftung und der Autor ein Interesse an einem Vergleich.
 
   
 
   
 
: „''Fünf Jahre, nachdem Naidoo den Bundespolitiker_innen „Raus aus dem Reichstag“ entgegen schmetterte, unterstützte er am deutschen Nationalfeiertag eine Demonstration vor dem Reichstag in Berlin – zusammen mit den vorbestraften ehemaligen NPD-Kader Rüdiger Klasen und dessen „Staatenlos“-Gruppe sowie mit „Regierungsmitgliedern“ des Fantasiestaats „Freistaat Preußen''“.  
 
: „''Fünf Jahre, nachdem Naidoo den Bundespolitiker_innen „Raus aus dem Reichstag“ entgegen schmetterte, unterstützte er am deutschen Nationalfeiertag eine Demonstration vor dem Reichstag in Berlin – zusammen mit den vorbestraften ehemaligen NPD-Kader Rüdiger Klasen und dessen „Staatenlos“-Gruppe sowie mit „Regierungsmitgliedern“ des Fantasiestaats „Freistaat Preußen''“.  
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Dies sah das Gericht auch so und der Vorsitzende Richter erläuterte Xavier Naidoo sehr ausführlich, dass er selbstverständlich die Demo in der Außenwirkung unterstütze. Hätte es ein Urteil gegeben, hätten voraussichtlich Roland Sieber, der Autor des Textes und die Amadeu Antonio Stiftung vom Gericht Recht bekommen. Allerdings vereinbarten der Autor und die Stiftung im Vergleich um auf Xavier Naidoo zuzugehen dies freiwillig abzuschwächen in etwa so: Er trat auf der Demo auf.
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Dies sah das Gericht auch so und der Vorsitzende Richter erläuterte Xavier Naidoo sehr ausführlich, dass er selbstverständlich die Demonstration in der Außenwirkung unterstütze. Hätte es ein Urteil gegeben, hätten voraussichtlich Roland Sieber, der Autor des Textes, und die Amadeu Antonio Stiftung vor Gericht Recht bekommen. Allerdings vereinbarten der Autor und die Stiftung im Vergleich, um auf Xavier Naidoo zuzugehen, dies freiwillig abzuschwächen - in etwa so: Er trat auf der Demo auf.
 
   
 
   
 
:„''Es wurde dabei wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag sowie zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen''.“  
 
:„''Es wurde dabei wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag sowie zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen''.“  
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Diesen Satz hatte der Autor laut seinen Aussagen in Diskussionen nach dem Prozess so ursprünglich wörtlich nicht geschrieben, sondern sinngemäß, dass aus dem Umfeld der Demo wieder Mal zum Sturm auf den Reichstag und zu gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen wurde. Dies entspricht so auch den Tatsachen. Bei der üblichen redaktionellen Überarbeitung des betroffenen ursprünglichen sehr langen Satzes wurden dann laut Aussagen des Autors unglücklicherweise zwei gemacht und es kam der von Xavier Naidoo abgemahnte Satz heraus. Hier folge dann das Gericht auch dessen Antrag, weshalb der Autor und die Stiftung Interesse an einem Vergleich hatten.<ref>[http://de.indymedia.org/node/5619 Reichsbürgeraktivist Xavier Naidoo erpresst Medien und antifaschistische Stiftung] auf indymedia.org</ref>
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Diesen Satz hatte der Autor laut seiner Aussage in Diskussionen nach dem Prozess so ursprünglich wörtlich nicht geschrieben, sondern sinngemäß, dass aus dem Umfeld der Demonstration wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag und zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen wurde. Dies entspricht so auch den Tatsachen. Bei der üblichen redaktionellen Überarbeitung wurde der betreffende, ursprünglich sehr langen Satz laut Aussage des Autors in zwei Sätze geteilt, wodurch der von Xavier Naidoo abgemahnte Satz entstand. Hier folge dann das Gericht auch dessen Antrag, weshalb der Autor und die Stiftung Interesse an einem Vergleich hatten.<ref>[http://de.indymedia.org/node/5619 Reichsbürgeraktivist Xavier Naidoo erpresst Medien und antifaschistische Stiftung] auf indymedia.org</ref>
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Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: "Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“. Der Text des Liedes darf weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden.
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Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: ''"Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“''. Der Text des Liedes darf weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden.
    
==Zeitungsartikel und Online-Artikel==
 
==Zeitungsartikel und Online-Artikel==
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