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Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] an.<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht]</ref>  Offensichtlich wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.
 
Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] an.<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht]</ref>  Offensichtlich wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.
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Im Juli 20015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme des noch nicht rechtskräftigen Urteils des Münchner Landgerichts im Prozess des Rchtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen des Artikels [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen weiterer Antisemitismusvorwürfe in dem Artikel nicht unterschrieben. Es ging dabei um folgende Textstellen:
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Im Juli 20015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme des noch nicht rechtskräftigen Urteils des Münchner Landgerichts im Prozess des Rchtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen dieses Artikels auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen weiterer Antisemitismusvorwürfe in dem Artikel nicht unterschrieben. Es ging dabei um folgende Textstellen:
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:„Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen.“ Hier folgte das Gericht dem Autor und der antifaschistischen Stiftung nicht, dass es die Reichsbürger sinngemäß genauso verbreiten und es darum nicht nur deren Auslegung, sondern auch die Auslegung der Reichsbürger ist, deren Demo Naidoo unterstützte. Das Gericht deutete an, dies als falsche Tatsachenbehauptung zu sehen, weil dies es so aus den wörtlichen Aussagen von Xavier Naidoo nicht heraushören könne. Hätte das Gericht ein Urteil gesprochen, wäre es voraussichtlich den Antragspunkt von Xavier Naidoo gefolgt. Darum hatten die angegriffene Stiftung und der Autor ein Interesse an einem Vergleich.
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:„Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen.“  
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Hier folgte das Gericht dem Autor und der antifaschistischen Stiftung nicht, dass es die Reichsbürger sinngemäß genauso verbreiten und es darum nicht nur deren Auslegung, sondern auch die Auslegung der Reichsbürger ist, deren Demo Naidoo unterstützte. Das Gericht deutete an, dies als falsche Tatsachenbehauptung zu sehen, weil dies es so aus den wörtlichen Aussagen von Xavier Naidoo nicht heraushören könne. Hätte das Gericht ein Urteil gesprochen, wäre es voraussichtlich den Antragspunkt von Xavier Naidoo gefolgt. Darum hatten die angegriffene Stiftung und der Autor ein Interesse an einem Vergleich.
 
   
 
   
: „Fünf Jahre, nachdem Naidoo den Bundespolitiker_innen „Raus aus dem Reichstag“ entgegen schmetterte, unterstützte er am deutschen Nationalfeiertag eine Demonstration vor dem Reichstag in Berlin – zusammen mit den vorbestraften ehemaligen NPD-Kader Rüdiger Klasen und dessen „Staatenlos“-Gruppe sowie mit „Regierungsmitgliedern“ des Fantasiestaats „Freistaat Preußen“. Dies sah das Gericht auch so und der Vorsitzende Richter erläuterte Xavier Naidoo sehr ausführlich, dass er selbstverständlich die Demo in der Außenwirkung unterstütze. Hätte es ein Urteil gegeben, hätten voraussichtlich Roland Sieber und die Amadeu Antonio Stiftung vom Gericht Recht bekommen. Allerdings vereinbarten der Autor und die AAS im Vergleich um auf Xavier Naidoo zuzugehen dies freiwillig abzuschwächen in etwa so: Er trat auf der Demo auf.
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: „Fünf Jahre, nachdem Naidoo den Bundespolitiker_innen „Raus aus dem Reichstag“ entgegen schmetterte, unterstützte er am deutschen Nationalfeiertag eine Demonstration vor dem Reichstag in Berlin – zusammen mit den vorbestraften ehemaligen NPD-Kader Rüdiger Klasen und dessen „Staatenlos“-Gruppe sowie mit „Regierungsmitgliedern“ des Fantasiestaats „Freistaat Preußen“.  
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Dies sah das Gericht auch so und der Vorsitzende Richter erläuterte Xavier Naidoo sehr ausführlich, dass er selbstverständlich die Demo in der Außenwirkung unterstütze. Hätte es ein Urteil gegeben, hätten voraussichtlich Roland Sieber, der Autor des Textes und die Amadeu Antonio Stiftung vom Gericht Recht bekommen. Allerdings vereinbarten der Autor und die AAS im Vergleich um auf Xavier Naidoo zuzugehen dies freiwillig abzuschwächen in etwa so: Er trat auf der Demo auf.
 
   
 
   
:„Es wurde dabei wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag sowie zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen.“ Diesen Satz hatte der Autor laut seinen Aussagen in Diskussionen nach dem Prozess so ursprünglich wörtlich nicht geschrieben, sondern sinngemäß, dass aus dem Umfeld der Demo wieder Mal zum Sturm auf den Reichstag und zu gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen wurde. Dies entspricht so auch den Tatsachen. Bei der üblichen redaktionellen Überarbeitung des betroffenen ursprünglichen sehr langen Satzes wurden dann laut Aussagen des Autors unglücklicherweise zwei gemacht und es kam der von Xavier Naidoo abgemahnte Satz heraus. Hier folge dann das Gericht auch dessen Antrag, weshalb der Autor und die antifaschistische Stiftung Interesse an einem Vergleich hatten.<ref>http://de.indymedia.org/node/5619</ref>
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:„Es wurde dabei wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag sowie zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen.“  
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Diesen Satz hatte der Autor laut seinen Aussagen in Diskussionen nach dem Prozess so ursprünglich wörtlich nicht geschrieben, sondern sinngemäß, dass aus dem Umfeld der Demo wieder Mal zum Sturm auf den Reichstag und zu gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen wurde. Dies entspricht so auch den Tatsachen. Bei der üblichen redaktionellen Überarbeitung des betroffenen ursprünglichen sehr langen Satzes wurden dann laut Aussagen des Autors unglücklicherweise zwei gemacht und es kam der von Xavier Naidoo abgemahnte Satz heraus. Hier folge dann das Gericht auch dessen Antrag, weshalb der Autor und die antifaschistische Stiftung Interesse an einem Vergleich hatten.<ref>http://de.indymedia.org/node/5619</ref>
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Lediglich in einem Punkt kam es zu einem Vergleich. Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: "Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“. Der Text des Liedes kann weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden.
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Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: "Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“. Der Text des Liedes darf weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden.
    
==Zeitungsartikel und Online-Artikel==
 
==Zeitungsartikel und Online-Artikel==
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