Diese Krankenkassen versuchen deshalb verzweifelt, gemäß §§ 63 ff. SGB V im Rahmen von Modellversuchen Wirksamkeitsnachweise für die Akupunktur zu erzeugen, obwohl in der medizinischen Fachliteratur keine glaubhaften Nachweise existieren. Mit entsprechenden positiven Pressemeldungen über angebliche Erfolge des derzeit laufenden, methodisch drittklassig konzipierten, Modellversuchs im Bereich der Akupunktur verfolgen einige GKV-Kassen das Ziel, juristische Fakten zu schaffen. Sie sind offenbar immer noch der Ansicht, durch komplementäre Methoden junge, zahlungskräftige Mitglieder aus anderen Kassen abzuwerben. | Diese Krankenkassen versuchen deshalb verzweifelt, gemäß §§ 63 ff. SGB V im Rahmen von Modellversuchen Wirksamkeitsnachweise für die Akupunktur zu erzeugen, obwohl in der medizinischen Fachliteratur keine glaubhaften Nachweise existieren. Mit entsprechenden positiven Pressemeldungen über angebliche Erfolge des derzeit laufenden, methodisch drittklassig konzipierten, Modellversuchs im Bereich der Akupunktur verfolgen einige GKV-Kassen das Ziel, juristische Fakten zu schaffen. Sie sind offenbar immer noch der Ansicht, durch komplementäre Methoden junge, zahlungskräftige Mitglieder aus anderen Kassen abzuwerben. |