Ein Interessent muss zunächst außerordentliches Vereinsmitglied ohne Stimmrechte des Vereins GAIA werden und den entsprechenden Mitgliedsbeitrag zahlen. Dann erst ist es möglich, eine Anzahlung in Höhe von 2.400 Euro auf einen Bausatz des zukünftigen Produkts zu leisten<ref>Zitat Webseite GAIA (eingesehen Anfang Dezember 2014:<br>''Du willst JETZT dabei sein? Dann sende das Formular ausgefüllt an uns zurück.<br>Schritt 1: Überweise unter Angabe von Name, Vorname, PLZ und Wohnort eine Anzahlung von mindesten 2400,00 Euro brutto.<br>Es zählt der Eingang auf dem GAIA Vereinskonto. Durch unsere Rückbestätigung wird Deine Anmeldung gültig. Die GAIA Bankverbindung findest Du im Fußbereich jeder Seite.<br>Schritt 2: Fülle per PDF den Antrag auf GAIA Mitgliedschaft aus und werde jedenfalls bis vor Beginn der Workshops Teil der GAIA Gemeinschaft.<br>Dieser Schritt ist aus rechtlicher und versicherungsrechtlicher Sicht eine Voraussetzung zur Teilnahme an GAIA Workshops.<br>SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN:<br>Da nicht alle Anlagen zeitgleich gebaut werden können, erfolgt die Reihung nach Eingang der Anzahlung.<br>Workshoptermine werden per Email an jeden Teilnehmer ausgesendet und online auf der Internetseite ausgeschrieben. Der Betrag der Restzahlung wird Dir kurzfristig vor der Auslieferung der kommissionierten Bausätze übermittelt und ist dann auch sofort fällig.''</ref>, welcher angeblich "Mitte Dezember 2014" in einer Stückzahl von 500 zur Verfügung stehen soll. Der Verein verlangt aktuell (Dezember 2014) 14.160,00 Euro brutto inkl. MWSt für das 5 kW-Modell. Die Kosten beinhalten einen obligatorischen GAIA-Workshop. Das kleinste Modell soll eine "Nettoleistung" von "garantiert ca. 5 Kilowatt" haben und einphasigen Wechselstrom mit 230 V abgeben bei einer angeblichen "Tagesleistung über 100 kWh". | Ein Interessent muss zunächst außerordentliches Vereinsmitglied ohne Stimmrechte des Vereins GAIA werden und den entsprechenden Mitgliedsbeitrag zahlen. Dann erst ist es möglich, eine Anzahlung in Höhe von 2.400 Euro auf einen Bausatz des zukünftigen Produkts zu leisten<ref>Zitat Webseite GAIA (eingesehen Anfang Dezember 2014:<br>''Du willst JETZT dabei sein? Dann sende das Formular ausgefüllt an uns zurück.<br>Schritt 1: Überweise unter Angabe von Name, Vorname, PLZ und Wohnort eine Anzahlung von mindesten 2400,00 Euro brutto.<br>Es zählt der Eingang auf dem GAIA Vereinskonto. Durch unsere Rückbestätigung wird Deine Anmeldung gültig. Die GAIA Bankverbindung findest Du im Fußbereich jeder Seite.<br>Schritt 2: Fülle per PDF den Antrag auf GAIA Mitgliedschaft aus und werde jedenfalls bis vor Beginn der Workshops Teil der GAIA Gemeinschaft.<br>Dieser Schritt ist aus rechtlicher und versicherungsrechtlicher Sicht eine Voraussetzung zur Teilnahme an GAIA Workshops.<br>SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN:<br>Da nicht alle Anlagen zeitgleich gebaut werden können, erfolgt die Reihung nach Eingang der Anzahlung.<br>Workshoptermine werden per Email an jeden Teilnehmer ausgesendet und online auf der Internetseite ausgeschrieben. Der Betrag der Restzahlung wird Dir kurzfristig vor der Auslieferung der kommissionierten Bausätze übermittelt und ist dann auch sofort fällig.''</ref>, welcher angeblich "Mitte Dezember 2014" in einer Stückzahl von 500 zur Verfügung stehen soll. Der Verein verlangt aktuell (Dezember 2014) 14.160,00 Euro brutto inkl. MWSt für das 5 kW-Modell. Die Kosten beinhalten einen obligatorischen GAIA-Workshop. Das kleinste Modell soll eine "Nettoleistung" von "garantiert ca. 5 Kilowatt" haben und einphasigen Wechselstrom mit 230 V abgeben bei einer angeblichen "Tagesleistung über 100 kWh". |