Gegen die Mutter wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Dauerfolge, vorsätzlicher Gefährdung anderer Menschen mit übertragbaren Krankheiten sowie Verleumdung eingeleitet. Die Verhandlung begann am 8. Juni 2010 in Graz.<ref>http://derstandard.at/1271378386227/Gericht-Mutter-von-HIV-infiziertem-Kind-in-Graz-angeklagt</ref> Die HIV-infizierte Mutter wurde am 6. Juli 2010 vom Grazer Straflandesgericht wegen Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung (Österreich: "bedingte Haft") verurteilt, sie legte Berufung ein.<ref>http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/579159/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/index.do</ref> Dieses Urteil wurde im März 2012 durch das Oberlandesgericht Graz wieder aufgehoben. Das neue Urteil lautete 14 Monate bedingte Haft wegen schwerer Körperverletzung, Verbreitung einer übertragbaren Krankheit und Verleumdung. Das Kind muss mit schweren Dauerschäden leben, die möglicherweise mit einer adäquaten Behandlung vermeidbar gewesen wären.<ref>http://steiermark.orf.at/news/stories/2523297/</ref> Nachdem sich der Prozess über mehrere Instanzen hinzog, wurde Barbara Seebald am 5. Juli 2013 freigesprochen.<ref>http://steiermark.orf.at/news/stories/2591750/</ref> Im Juli 2013 brachte sie eine weitere Tochter zur Welt, diesmal im Krankenhaus und per Kaiserschnitt. Über das Sorgerecht für dieses Kind wird noch entschieden.<ref>http://wearechangeaustria.wordpress.com/2013/07/21/jugendamt-unrecht-im-namen-des-volkes/</ref> | Gegen die Mutter wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Dauerfolge, vorsätzlicher Gefährdung anderer Menschen mit übertragbaren Krankheiten sowie Verleumdung eingeleitet. Die Verhandlung begann am 8. Juni 2010 in Graz.<ref>http://derstandard.at/1271378386227/Gericht-Mutter-von-HIV-infiziertem-Kind-in-Graz-angeklagt</ref> Die HIV-infizierte Mutter wurde am 6. Juli 2010 vom Grazer Straflandesgericht wegen Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung (Österreich: "bedingte Haft") verurteilt, sie legte Berufung ein.<ref>http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/579159/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/index.do</ref> Dieses Urteil wurde im März 2012 durch das Oberlandesgericht Graz wieder aufgehoben. Das neue Urteil lautete 14 Monate bedingte Haft wegen schwerer Körperverletzung, Verbreitung einer übertragbaren Krankheit und Verleumdung. Das Kind muss mit schweren Dauerschäden leben, die möglicherweise mit einer adäquaten Behandlung vermeidbar gewesen wären.<ref>http://steiermark.orf.at/news/stories/2523297/</ref> Nachdem sich der Prozess über mehrere Instanzen hinzog, wurde Barbara Seebald am 5. Juli 2013 freigesprochen.<ref>http://steiermark.orf.at/news/stories/2591750/</ref> Im Juli 2013 brachte sie eine weitere Tochter zur Welt, diesmal im Krankenhaus und per Kaiserschnitt. Über das Sorgerecht für dieses Kind wird noch entschieden.<ref>http://wearechangeaustria.wordpress.com/2013/07/21/jugendamt-unrecht-im-namen-des-volkes/</ref> |