Während Hersteller und gewerbliche Händler mit solchen Aussagen gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung verstoßen würden, meinen die Berichterstatter in den Internetforen offenbar, ungehindert operieren zu können. ”Sie agieren in einer Grauzone, entziehen sich weitgehend der Lebensmittelüberwachung und werden bisher nicht behelligt”, kritisiert Ernährungsexpertin Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 149/07) entschied aber Februar 2008, dass MLM-Unternehmen für fehlerhafte und übertriebene Werbung auf der Homepage ihrer Vertriebspartner mithaften.<ref>http://www.vz-nrw.de/UNIQ122313037328397/link502181A.html</ref> | Während Hersteller und gewerbliche Händler mit solchen Aussagen gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung verstoßen würden, meinen die Berichterstatter in den Internetforen offenbar, ungehindert operieren zu können. ”Sie agieren in einer Grauzone, entziehen sich weitgehend der Lebensmittelüberwachung und werden bisher nicht behelligt”, kritisiert Ernährungsexpertin Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 149/07) entschied aber Februar 2008, dass MLM-Unternehmen für fehlerhafte und übertriebene Werbung auf der Homepage ihrer Vertriebspartner mithaften.<ref>http://www.vz-nrw.de/UNIQ122313037328397/link502181A.html</ref> |