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Nach eigenen Angaben sei Pfeiffer in der Direktion 3 der Berliner Polizei als Kriminaloberkommissarin bei der dortigen Direktion für Verbrechensbekämpfung (VB I) in der Kruppstraße beschäftigt.
 
Nach eigenen Angaben sei Pfeiffer in der Direktion 3 der Berliner Polizei als Kriminaloberkommissarin bei der dortigen Direktion für Verbrechensbekämpfung (VB I) in der Kruppstraße beschäftigt.
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Im November 2009 habe sie einen komplexen Fall bearbeiten müssen, der auf einen Strafantrag eines bayrischen Beamten gegen einen Richter beim Berliner Amtsgericht Tiergarten zurückgegangen sein soll. Im Zuge ihrer Ermittlung habe sie sodann durch Recherche, insbesondere im Internet, festgestellt, dass es keine ''Gesetzesgrundlage für meine polizeiliche Sachbearbeitung'' gebe und sie daher ''kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung ohne STPO'' durchführe. Dies habe bei ihr zu einer Art Verwirrung geführt (Zitat: ''Allerdings wurde mir beim Lesen nicht so recht klar, was das alles bedeutet [...] Meine vermeintlich heile Polizistinnenwelt war plötzlich und ohne Vorwarnung völlig aus den Fugen geraten.'') und zum Glauben, dass ihre beruflichen Tätigkeiten auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) basierten. Auch sei sie in Wirklichkeit eine "Beamtin des Deutschen Reiches (mindestens Stand 31. Dezember 1937" und ''mein dienstliches Handeln erfolgt nach Gesetzgebung des Deutschen Reiches''. Demnach sei die Bundesrepublik Deutschland als eine NGO aufzufassen (Nichtregierungsorganisation, wie etwa das Rote Kreuz) und die Gesetze der Bundesrepublik seien in Wirklichkeit Regelungen vergleichbar mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" im BGB. Die Bürger der Bundesrepublik werden von Pfeiffer als "Personal der BRD" bezeichnet und die aktuelle Bundeskanzlerin Merkel sei “Geschäftsführerin”. Auch ist Pfeiffer Anhängerin der irrigen Ansicht, dass es "fehlende Richterunterschiften" auf Dokumenten wie Durchsuchungsbeschlüssen gebe und diese sich ebenfalls an den Bestimmungen des BGB zu orientieren hätten. Sie habe entsprechend vergeblich bei Vorgesetzten dagegen protestiert, was zu einer Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zu den Vorgesetzten geführt habe. Auch habe sie nun Angst vor einem Bürgerkrieg, drohte sie, falls die Berliner Bürger erkennen würden, dass es keine geltende Rechtsgrundlagen für polizeiliches Handeln gäbe. Stattdessen sei das Besatzungsrecht weiterhin für sie gültig (''Mein dienstliches Handeln erfolgt aufgrund Befehls der Alliierten''), auch dies eine typische KRR-Argumentation. In einem Offenen Brief wandte sie sich an die britische Botschaft (sowie die Botschaften der ehemaligen Alliierten) in Berlin und fragte nach ihren "Einsatzbefehlen". In einem Folgeinterview mit Jo Conrad teilte Pfeiffer jedoch mit, auch die chinesische Botschaft angeschrieben zu haben. Hier bleibt ebenso unklar, warum sie als Berliner Polizistin "Anweisungen" aus dem fernen China erwarte. Letztendlich stellte sich Ivette Pfeiffer selbst unter "Selbstverwaltung gemäß UN-Resolution".
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Im November 2009 habe sie einen komplexen Fall bearbeiten müssen, der auf einen Strafantrag eines bayrischen Beamten gegen einen Richter beim Berliner Amtsgericht Tiergarten zurückgegangen sein soll. Im Zuge ihrer Ermittlung habe sie sodann durch Recherche, insbesondere im Internet, festgestellt, dass es keine ''Gesetzesgrundlage für meine polizeiliche Sachbearbeitung'' gebe und sie daher ''kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung ohne STPO'' durchführe. Dies habe bei ihr zu einer Art Verwirrung geführt (Zitat: ''"Allerdings wurde mir beim Lesen nicht so recht klar, was das alles bedeutet [...] Meine vermeintlich heile Polizistinnenwelt war plötzlich und ohne Vorwarnung völlig aus den Fugen geraten."'') und zum Glauben, dass ihre beruflichen Tätigkeiten auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) basierten. Auch sei sie in Wirklichkeit eine "Beamtin des Deutschen Reiches (mindestens Stand 31. Dezember 1937" und ''"mein dienstliches Handeln erfolgt nach Gesetzgebung des Deutschen Reiches"''. Demnach sei die Bundesrepublik Deutschland als eine NGO aufzufassen (Nichtregierungsorganisation, wie etwa das Rote Kreuz) und die Gesetze der Bundesrepublik seien in Wirklichkeit Regelungen, vergleichbar mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" im BGB. Die Bürger der Bundesrepublik werden von Pfeiffer als "Personal der BRD" bezeichnet und die aktuelle Bundeskanzlerin Merkel sei “Geschäftsführerin”.  
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Pfeiffer glaubt sich bei ihren Annahmen auf Angaben aus dem Internet stützen zu können sowie auf Interpretation der Rechtsprechung. Letztlich vertritt sie die gleichen "Argumente" wie die so genannte "Reichsdeutschen"-Szene. Dies wird in dem genannten Conrad-Interview vom 8.&nbsp;April 2010 deutlich. Laut einer Analyse von KRR-FAQ<ref>http://blog.krr-faq.net/?p=623 KRR-Faq: ''Ivette ist nett, findet auch die Reichspolizei''</ref> beruft sich Pfeiffer auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag aus dem Jahr 1973, welche von “Reichsideologen” durch Verkürzung wesentlicher Passagen und absichtlicher Fehlinterpretation als angeblicher Beleg für die Fortexistenz des Deutschen Reiches und die Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland missbraucht wird.
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Auch ist Pfeiffer Anhängerin der irrigen Ansicht, dass es "fehlende Richterunterschiften" auf Dokumenten wie Durchsuchungsbeschlüssen gebe und diese sich ebenfalls an den Bestimmungen des BGB zu orientieren hätten. Sie habe vergeblich bei Vorgesetzten entsprechend dagegen protestiert, was zu einer Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zu den Vorgesetzten geführt habe. Auch habe sie nun Angst vor einem Bürgerkrieg, drohte sie, falls die Berliner Bürger erkennen würden, dass es keine geltende Rechtsgrundlagen für polizeiliches Handeln gäbe. Stattdessen sei das Besatzungsrecht weiterhin für sie gültig (''"Mein dienstliches Handeln erfolgt aufgrund Befehls der Alliierten"''), auch dies eine typische KRR-Argumentation. In einem Offenen Brief wandte sie sich an die britische Botschaft (sowie die Botschaften der ehemaligen Alliierten) in Berlin und fragte nach ihren "Einsatzbefehlen". In einem Folgeinterview mit Jo Conrad teilte Pfeiffer jedoch mit, auch die chinesische Botschaft angeschrieben zu haben. Hier bleibt ebenso unklar, warum sie als Berliner Polizistin "Anweisungen" aus dem fernen China erwarte. Letztendlich stellte sich Ivette Pfeiffer unter "Selbstverwaltung gemäß UN-Resolution".
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Pfeiffer glaubt, sich bei ihren Annahmen auf Angaben aus dem Internet sowie auf Interpretation der Rechtsprechung stützen zu können. Letztlich vertritt sie die gleichen "Argumente" wie die so genannte "Reichsdeutschen"-Szene. Dies wird in dem genannten Conrad-Interview vom 8.&nbsp;April 2010 deutlich. Laut einer Analyse von KRR-FAQ<ref>http://blog.krr-faq.net/?p=623 KRR-Faq: ''Ivette ist nett, findet auch die Reichspolizei''</ref> beruft sich Pfeiffer auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag aus dem Jahr 1973, welche von “Reichsideologen” durch Verkürzung wesentlicher Passagen und absichtlicher Fehlinterpretation als angeblicher Beleg für die Fortexistenz des Deutschen Reiches und die Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland missbraucht wird.
    
Es kam zu einer polizeiärztlichen Untersuchung und Pfeiffer wurde befristet zunächst für eine kurze Zeit "uneingeschränkt dienstfähig" eingestuft. Auch sei Pfeiffer nach eigenen Angaben von einer Psychiaterin begutachtet worden, die ihr eine Therapie empfohlen habe. Allerdings befinde sie sich ''eh ständig'' in Therapie. Ab Januar 2010 berief sie sich auf das Grundrecht aus Artikel&nbsp;20&nbsp;IV des Grundgesetzes (so genanntes Widerstandsrecht nach dem GG) und reichte ein Urlaubsgesuch ein.
 
Es kam zu einer polizeiärztlichen Untersuchung und Pfeiffer wurde befristet zunächst für eine kurze Zeit "uneingeschränkt dienstfähig" eingestuft. Auch sei Pfeiffer nach eigenen Angaben von einer Psychiaterin begutachtet worden, die ihr eine Therapie empfohlen habe. Allerdings befinde sie sich ''eh ständig'' in Therapie. Ab Januar 2010 berief sie sich auf das Grundrecht aus Artikel&nbsp;20&nbsp;IV des Grundgesetzes (so genanntes Widerstandsrecht nach dem GG) und reichte ein Urlaubsgesuch ein.
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Nach Auskunft der Berliner Polizei laufe derzeit ein Disziplinarverfahren gegen Pfeiffer wegen "Ansehensschädigung und Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht".
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Nach Auskunft der Berliner Polizei laufe derzeit ein Disziplinarverfahren wegen "Ansehensschädigung und Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht" gegen Pfeiffer.
    
==Reaktionen der Szene und Trittbrettfahrten==
 
==Reaktionen der Szene und Trittbrettfahrten==
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Auch kursiert in diesen Kreisen ihr Offener Brief an diverse Berliner Botschaften der ehemaligen Allierten des Zweiten Weltkrieges.
 
Auch kursiert in diesen Kreisen ihr Offener Brief an diverse Berliner Botschaften der ehemaligen Allierten des Zweiten Weltkrieges.
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Hinzu kommen spam-artige Einträge in zahllosen Internet-Gästebüchern mit der Absenderangabe "Ivette Pfeiffer" oder "Yvette Pfeiffer". In diesen Einträgen werden antisemitische und revanchistische Kommentare verbreitet wie etwa: ''Rothschild & Rockefeller Wir treiben seit 1815 die gesamte Weltbevölkerung in alle Kriege hinein, deshalb können nur Wir das arme Opfervolk sein!''. Die Anzahl und der Stil dieser Gästebuch-Beiträge lassen allerdings darauf schließen, dass sie nicht von Ivette Pfeiffer und vermutlich auch ohne ihr Wissen verfasst sind, sondern vielmehr aus dem Umfeld des verurteilten Volksverhetzers und EsoWatch- und KRR-FAQ-Gegners [[Norbert Steinbach]] (bfed) sowie seines Mitstreiters Alexander Müller (ein Body-Builder und Diskothekentürsteher aus Hannover) stammen. Auf einer rechtsextremen Internetplattform wird Pfeiffer in einem Kommentar im Vergleich zu "typische(n) BRD-Polizistenratte(n)" als ein "ganz anderes Kaliber" gelobt.
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Hinzu kommen spam-artige Einträge in zahllosen Internet-Gästebüchern mit der Absenderangabe "Ivette Pfeiffer" oder "Yvette Pfeiffer". In diesen Einträgen werden antisemitische und revanchistische Kommentare verbreitet wie etwa: ''"Rothschild & Rockefeller Wir treiben seit 1815 die gesamte Weltbevölkerung in alle Kriege hinein, deshalb können nur Wir das arme Opfervolk sein!"''. Die Anzahl und der Stil dieser Gästebuch-Beiträge lassen allerdings darauf schließen, dass sie nicht von Ivette Pfeiffer und vermutlich auch ohne ihr Wissen verfasst sind, sondern vielmehr aus dem Umfeld des verurteilten Volksverhetzers und EsoWatch- und KRR-FAQ-Gegners [[Norbert Steinbach]] (bfed) sowie seines Mitstreiters Alexander Müller (ein Body-Builder und Diskothekentürsteher aus Hannover) stammen. Auf einer rechtsextremen Internetplattform wird Pfeiffer in einem Kommentar im Vergleich zu "typische(n) BRD-Polizistenratte(n)" als ein "ganz anderes Kaliber" gelobt.
    
==Weblinks==
 
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